Existenzrecht Israels: Hessen fordert bis zu fünf Jahre Haft
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 10:52 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die hessische Landesregierung hält ihren Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels für verfassungskonform. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) berufen sich dabei auf ein Gutachten, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde, und appellieren erneut an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Bundestag herbeizuführen.
Der Bundesrat hatte dem hessischen Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und für dessen Einbringung in den Bundestag votiert.
Neue Regelung soll § 130 StGB ergänzen
Vorgesehen ist eine Ergänzung des Volksverhetzungsparagrafen § 130 StGB um einen Absatz 4. Danach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung Israels aufruft, wenn die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Als Strafe sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorgesehen. Nach Ansicht des hessischen Justizministeriums fügt sich die Regelung in das bestehende Strafrecht ein und ergänzt den Volksverhetzungsparagrafen sinnvoll.
Gutachter verweist auf NS-Verbrechen
Der Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg, der das Gutachten erstellt hat, verwies auf § 130 Absatz 3 StGB. Wer eine ähnlich strukturierte neue Regelung ablehne, müsse „konsequenterweise“ auch die bestehenden Vorschriften zum Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen infrage stellen, erklärte er.
Rhein sagte, wer Israel das Existenzrecht abspreche, gefährde jüdisches Leben und greife die freiheitliche Ordnung an. Heinz erklärte, eine überwältigende Mehrheit der Länder habe dem Entwurf im Bundesrat zugestimmt; die Bundesregierung sollte sich diesem Votum anschließen.
Zentralrat fordert rechtssichere Lösung
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, äußerte sich dankbar für den Vorstoß, bezweifelte aber, ob § 130 StGB der richtige Ort für die Regelung sei. Im Kern gehe es um den Aufruf zur gewaltsamen Zerstörung eines anderen Staates, der im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten besser aufgehoben sein könne.
Schuster forderte die Bundesregierung auf, dem Parlament einen „rechtssicheren Gesetzentwurf“ vorzulegen. Uwe Becker, Hessens Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, bezeichnete israelbezogenen Antisemitismus als „bestimmende Form des Judenhasses in Deutschland“.
Verweis auf Wunsiedel-Entscheidung
Becker erklärte weiter, die Auslöschung Israels sei zum „Synonym für den Aufruf zum Mord an Juden“ geworden. Die Lebenswirklichkeit, Sicherheit und Zukunftsperspektiven für Juden in Deutschland hätten sich „massiv verschlechtert“; die bestehende Gesetzeslücke müsse geschlossen werden.
Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Landesregierung die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Danach können Äußerungen sanktioniert werden, die der Verfassungsidentität der Bundesrepublik widersprechen. Heinz erklärte, die Sicherheit Israels sei deutsche Staatsräson.
Der hessische Vorstoß zielt auf eine konkrete Ergänzung des bestehenden Volksverhetzungsrechts. Strafbar wäre demnach nicht jede politische Kritik an Israel, sondern eine öffentliche Leugnung des Existenzrechts oder ein Aufruf zu seiner Beseitigung, wenn die Äußerung geeignet ist, antisemitische Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Die geplante Höchststrafe von fünf Jahren markiert den erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Rechtspolitisch entscheidend ist deshalb die genaue Abgrenzung zwischen geschützter politischer Meinungsäußerung und strafbarer Unterstützung antisemitischer Gewalt. Das Gutachten von Steffen Augsberg knüpft nach Angaben der hessischen Landesregierung an die bestehende Systematik des § 130 StGB an, insbesondere an die Strafbarkeit des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens nationalsozialistischer Verbrechen. Zugleich verweist die Landesregierung auf die Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009.
Bundestag als nächste politische Hürde
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf im Juli zugestimmt und seine Einbringung in den Bundestag befürwortet. Für das weitere Verfahren braucht die Initiative daher eine parlamentarische Mehrheit auf Bundesebene. Die Bundesregierung steht politisch unter zusätzlichem Druck, weil Hessens Landesregierung eine ausdrückliche Empfehlung zur Zustimmung verlangt.
Offen bleibt insbesondere, ob der Bundestag die vorgeschlagene Einordnung im Volksverhetzungsparagrafen übernimmt oder eine Regelung im Strafrecht gegen ausländische Staaten bevorzugt. Zentralratspräsident Josef Schuster unterstützt das Ziel, hält § 130 StGB aber nicht zwingend für den passenden Ort. Für Betroffene jüdischen Lebens geht es damit sowohl um die Ahndung konkreter Gefährdungen als auch um die Frage, wie der Staat antisemitische Ideologien rechtssicher und verhältnismäßig bekämpft.

