Familien, Gesellschaft

FamilienzuschlĂ€ge fĂŒr Beamte kosten Milliarden

Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 09:56 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

FamilienzuschlĂ€ge fĂŒr Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen.

FamilienzuschlĂ€ge fĂŒr Beamte kosten Milliarden
Polizistin (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums. Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro fĂŒr FamilienzuschlĂ€ge fĂŒr seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte. Hinzu kĂ€men noch ErhöhungsbeitrĂ€ge fĂŒr die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.

Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, LÀndern und Kommunen summierten sich die FamilienzuschlÀge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

FamilienzuschlÀge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusÀtzlich zum Grundgehalt betragen. Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, "Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewÀhren".

"Wir haben inzwischen Situationen, in denen die FamilienzuschlĂ€ge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagte die Ökonomin Gisela FĂ€rber vom Deutschen Forschungsinstitut fĂŒr öffentliche Verwaltung der "Welt am Sonntag". FĂŒr dieselbe TĂ€tigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe BezĂŒge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder. Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein StaatssekretĂ€r mehrere Tausend Euro FamilienzuschlĂ€ge im Monat erhalten könne.

Kritik Ă€ußerte auch der DBB. "Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genĂŒgen", sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes. Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hĂ€tten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der GrundgehĂ€lter vorgenommen, sondern aus EinspargrĂŒnden eine massive Überbetonung von temporĂ€ren kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen. Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsĂ€tzlichen Kurswechsel. "Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). Er dĂŒrfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte mĂŒssten zukĂŒnftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschrĂ€nkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

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