Fischerei, Dieselpreise

Fischerei: Ministerium verlÀngert Dieselhilfen bis Ende 2026

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:20 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Die Förderung war zunĂ€chst nur fĂŒr einen Teil des Jahres vorgesehen. Nun bleibt sie wegen der hohen Dieselpreise bis zum 31. Dezember 2026 bestehen und soll den Betrieben verlĂ€ssliche Kalkulationen ermöglichen.

Fischereihilfen gelten bis Jahresende

  • Das Bundeslandwirtschaftsministerium verlĂ€ngert die Betriebsbeihilfen fĂŒr Fischer an Nord- und Ostsee.
  • Die ursprĂŒngliche Förderperiode vom 1. MĂ€rz bis 23. Juli 2026 wird bis zum 31. Dezember ausgedehnt.
  • Die Bundesanstalt fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung setzt die Maßnahme um.
Schiffe in einem Hafen (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Beihilfen fĂŒr Nord- und Ostseefischer verlĂ€ngert

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Betriebsbeihilfen fĂŒr die deutsche Fischerei an Nord- und Ostsee bis zum 31. Dezember 2026 verlĂ€ngert. Anlass sind weiterhin stark erhöhte Dieselpreise, wie das Ministerium am Montag mitteilte.

Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. UrsprĂŒnglich waren die Hilfen fĂŒr den Zeitraum vom 1. MĂ€rz bis zum 23. Juli 2026 vorgesehen.

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Energiepreise belasten Fischereibetriebe

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, die stark gestiegenen Energiepreise stellten die Fischer weiterhin vor Herausforderungen. „Mit der VerlĂ€ngerung der Beihilfe sorgen wir auch in dieser Phase fĂŒr schnelle UnterstĂŒtzung sowie Planbarkeit und VerlĂ€sslichkeit.“

Rainer dankte der EU-Kommission fĂŒr die Ermöglichung der VerlĂ€ngerung. Die Beihilfen sollen vor allem die durch die Krise am Golf entstandenen Energiepreissteigerungen abfedern.

Finanzierung ĂŒber Offshore-Windenergie

Da auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, profitiert der Fischereisektor nicht von der Senkung dieser Steuer durch die Bundesregierung. Die Finanzierung der Hilfen erfolgt ĂŒber Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.

Die Bundesanstalt fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung setzt die Maßnahme um.

Die VerlÀngerung der Betriebsbeihilfen reagiert auf eine besondere Kostenstruktur der Seefischerei: Treibstoff ist ein zentraler laufender Aufwand, wÀhrend Fangmengen, Verkaufspreise und Wetterbedingungen nur begrenzt planbar sind. Steigende Dieselpreise wirken deshalb unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Fahrten.

Die UnterstĂŒtzung ist zudem anders ausgestaltet als eine allgemeine Entlastung an der ZapfsĂ€ule. Weil auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, greift eine Steuersenkung in diesem Bereich nicht. Die Förderung soll damit eine branchenspezifische LĂŒcke schließen und die WettbewerbsfĂ€higkeit deutscher Betriebe an Nord- und Ostsee stabilisieren.

Finanzierung und europÀischer Rahmen

Die Finanzierung ĂŒber Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz verbindet die Hilfen mit einem zentralen Ausbaupfad der deutschen Energiepolitik. Zugleich zeigt die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission, dass nationale Betriebsbeihilfen fĂŒr die Fischerei in einen europarechtlichen Rahmen eingebettet sind. FĂŒr die Betriebe schafft die VerlĂ€ngerung bis zum Jahresende vor allem Planungssicherheit; sie ersetzt jedoch keine dauerhafte Antwort auf schwankende Energiepreise und strukturelle Belastungen der KĂŒstenfischerei.

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