Frühstartrente: Bundestag beschließt 10 Euro für Kinder
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 11:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFörderung erreicht Kinder ab Jahrgang 2020
- Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frühstartrente.
- Für Kinder von sechs bis 18 Jahren sind monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot vorgesehen.
- Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es Anfang Januar 2027 starten kann.
Bundestag beschließt staatliche Frühstartrente
Kinder sollen künftig schon ab dem sechsten Lebensjahr mit staatlicher Unterstützung für das Alter vorsorgen können. Der Bundestag beschloss dazu einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der noch die Zustimmung des Bundesrates braucht.
Monatliche Einzahlung bis zur Volljährigkeit
Vorgesehen sind zehn Euro im Monat für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Das Geld fließt in einen von den Eltern ausgewählten Altersvorsorgevertrag oder in eine von der Bundesbank verwaltete kollektive Anlage.
Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Grundsätzlich soll das geförderte Kapital nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können. Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen, jährlich sind bis zu 6.840 Euro möglich.
Start im Januar 2027 geplant
Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Rückwirkend einbezogen wird der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden; danach kommt jedes Jahr der jeweilige Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.
Bis zur Volljährigkeit zahlt der Staat die Frühstartrente. Danach soll das Depot in eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen. Kinder, die beim Start bereits sieben Jahre oder älter sind, werden nicht berücksichtigt.
Breit gestreute Anlagen und Kostengrenze
Gefördert werden soll nur ein Standarddepot mit einem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Das Geld muss nach den Vorgaben des Finanzausschusses ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen.
Ministerium rechnet mit deutlichem Zuwachs
Nach Berechnungen des Finanzministeriums kann allein die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit einen Depotwert von rund 2.200 Euro erreichen. Ohne weitere Einzahlungen könnte daraus bis zum 65. Lebensjahr ein Kapital von rund 53.000 Euro werden.
Bei zusätzlichen monatlichen Einzahlungen von zehn Euro veranschlagt das Ministerium rund 107.000 Euro, bei 50 Euro Zuzahlung rund 320.000 Euro. Die Rechnungen beruhen auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr; ein Verlustausgleich durch den Bund ist bei einer ungünstigen Kapitalmarktentwicklung nicht vorgesehen.
Koalition sieht Baustein für Altersvorsorge
Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition werteten den Beschluss als wichtigen Baustein für die private Altersvorsorge. SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, die Frühstartrente werde lange wirken und vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die Pläne. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht in der Regelung eine Möglichkeit, junge Menschen früh mit langfristigem Investieren vertraut zu machen.
Kritik an ungleichen Chancen
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt kritisierte im Bundestag ein Zweiklassensystem. Familien mit größeren finanziellen Möglichkeiten könnten die staatliche Förderung durch Zuzahlungen stärker ausbauen. Auch die Linke-Abgeordnete Sarah Vollath bemängelte fehlende Chancengleichheit.
Strittig ist zudem der Umgang mit der kollektiven Anlage. Wird das Geld bis zum 35. Geburtstag nicht abgerufen, soll es nach den Angaben aus der Debatte an den Staat zurückfallen.
Die Frühstartrente verbindet staatliche Förderung mit einem frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Das Konzept steht damit nicht isoliert, sondern ist Teil des geplanten Umbaus der privaten Altersvorsorge: Das Altersvorsorgedepot soll künftig an die Stelle der wenig beliebten Riester-Rente treten, während parallel über eine breitere Aktienrente für die gesetzliche Altersvorsorge beraten wird.
Der entscheidende Hebel ist die lange Anlagedauer. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums entsteht aus den staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag zunächst ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Bis zum 65. Lebensjahr kann daraus durch Kursgewinne und Wiederanlage der Erträge deutlich mehr werden. Die zugrunde gelegte durchschnittliche Rendite von sieben Prozent ist jedoch eine Annahme und keine Zusage; der Gesetzentwurf schließt einen Ausgleich durch den Bund bei einer ungünstigen Marktentwicklung ausdrücklich aus.
Früher Start, ungleiche Möglichkeiten
Für Familien ist außerdem entscheidend, ob sie zusätzliche Beiträge leisten können. Die staatliche Förderung ist für alle Berechtigten gleich, doch freiwillige Einzahlungen bis zu 6.840 Euro jährlich können die spätere Summe stark verändern. Genau darin liegt der zentrale politische Streit: Befürworter sehen einen niedrigschwelligen Zugang zum Kapitalmarkt, Kritiker befürchten, dass Kinder aus finanzstärkeren Familien den größeren Vorteil aus dem Modell ziehen.
Praktisch müssen Eltern zunächst den weiteren Gesetzgebungsprozess abwarten. Nach der Zustimmung des Bundesrates soll die Regelung Anfang Januar 2027 in Kraft treten; berücksichtigt werden rückwirkend auch die 2026 sechsjährigen Kinder des Geburtsjahrgangs 2020.
