Frühstartrente, Bundestag

Frühstartrente: Bundestag beschließt zehn Euro für Kinder

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 10:25 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Bundestag hat die Frühstartrente mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Der Staat soll für anspruchsberechtigte Kinder monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen.

Förderstart und Auszahlungstermin

  • Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf am Freitag in zweiter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD an.
  • Die staatliche Förderung beginnt zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020.
  • Das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Bundestagssitzung - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundestag beschließt staatliche Altersvorsorge für Kinder

Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Damit soll für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren bereits die private Altersvorsorge beginnen.

Koalition stimmt für Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD angenommen. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Zehn Euro pro Monat und Kind

Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Erste Nutznießer sind Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden.

Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist für sie jedoch nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen.

Förderkosten steigen bis 2030

Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.

Depot oder kollektive Kapitalanlage

Das Gesetz sieht vor, dass monatlich zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern eines anspruchsberechtigten Kindes bei einem entsprechenden Anbieter einen Vertrag abschließen.

Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden. Wenn Eltern keinen Vertrag für ihr Kind abschließen, sollen die zehn Euro pro Monat und Kind kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden.

Auszahlung frühestens ab 65

Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein, also erstmals im Jahr 2085.

Mit der Frühstartrente verlagert die Bundesregierung einen Teil der privaten Altersvorsorge in die Kindheit. Der Staat zahlt zehn Euro monatlich in ein kapitalgedecktes Depot, sofern Eltern einen entsprechenden Vertrag abschließen. Dadurch beginnt der Vermögensaufbau deutlich früher als bei klassischen privaten Vorsorgeverträgen.

Die Regelung erfasst zunächst den Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jährlich der jeweilige Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Für ältere Kinder können Eltern zwar Verträge abschließen, eine staatliche Förderung ist für sie nach dem beschlossenen Modell jedoch nicht vorgesehen. Das begrenzt den unmittelbaren Kreis der Begünstigten, schafft aber einen jährlich wachsenden Förderzugang.

Förderung und Kapitalanlage

Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen, soll die monatliche Zahlung kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür ist ab 2028 ein Sondervermögen vorgesehen. Diese Konstruktion soll verhindern, dass der Anspruch vollständig verfällt, wirft aber zugleich Fragen zur Organisation, Anlageentscheidung und späteren Zuordnung der Mittel auf.

Die Kosten steigen laut Gesetzesbegründung von 198 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 411 Millionen Euro im Jahr 2030. Für Familien entscheidend bleibt, ob sie selbst zusätzlich einzahlen können und welches Produktangebot Anbieter entwickeln. Die Möglichkeit privater Einzahlungen bis zu 6.840 Euro jährlich macht aus dem staatlichen Zuschuss einen möglichen Einstieg in langfristige Vorsorge, setzt aber finanzielle Spielräume der Eltern voraus.

Sehr langer Anlagehorizont

Eine reguläre Auszahlung ist grundsätzlich erst ab 65 Jahren vorgesehen. Für den ersten geförderten Jahrgang würde das bedeuten, dass das Kapital frühestens 2085 verfügbar wäre. Die Frühstartrente ist damit weniger ein kurzfristiges Familieninstrument als ein langfristig angelegtes Vorsorgemodell.

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