Frühstartrente, Altersvorsorge

Frühstartrente: Bundestag stimmt über 10 Euro für Kinder ab

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will Kinder früh an die private Altersvorsorge und den Kapitalmarkt heranführen. Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat über den Gesetzentwurf entscheiden.

Förderung bis zum 18. Lebensjahr

  • Der Bundestag stimmt am Freitag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frühstartrente ab.
  • Für Kinder von sechs bis 18 Jahren sind monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot vorgesehen.
  • Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 starten und zunächst den Geburtsjahrgang 2020 einbeziehen.
  • «Sparschwein» fürs Alter: Neue Frühstartrente. - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Bis zur Rente ist es noch weit weg für Kinder. - Bild: Jens Büttner/dpa
  • Abstimmung im Bundestag. - Bild: Kay Nietfeld/dpa
  • Der Depotwert steigt. - Bild: Andreas Gebert/dpa
«Sparschwein» fürs Alter: Neue Frühstartrente.  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Bis zur Rente ist es noch weit weg für Kinder. - Bild: Jens Büttner/dpa Abstimmung im Bundestag. - Bild: Kay Nietfeld/dpa Der Depotwert steigt. - Bild: Andreas Gebert/dpa

Frühstartrente soll Kindern Startkapital sichern

Der Bundestag stimmt am Freitag über die Einführung einer Frühstartrente ab. Der Staat soll für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen.

Depot oder öffentliche Kapitalanlage

Die Eltern können ein Depot auswählen. Wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, soll das Geld automatisch in eine von der Bundesbank verwaltete öffentliche Kapitalanlage fließen.

Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen, insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr.

Globale Aktien als Anlagevorgabe

Gefördert wird nur ein Standarddepot mit einem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Das Geld soll ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen.

Start ab Januar 2027 geplant

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Einbezogen wird zunächst der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden.

Ab 2027 soll jeweils der Geburtsjahrgang der Kinder einbezogen werden, die im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt werden. Kinder, die bereits sieben oder älter sind, würden nach dem vorliegenden Modell nicht berücksichtigt. Mit der Volljährigkeit soll das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.

Ministerium rechnet mit starkem Wachstum

Nach Berechnungen des Finanzministeriums können aus den staatlichen Einzahlungen bis zur Volljährigkeit rund 2.200 Euro entstehen. Bis zum 65. Lebensjahr könnten daraus ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden.

Bei monatlich zehn Euro zusätzlicher Einzahlung durch die Eltern nennt das Ministerium rund 107.000 Euro, bei 50 Euro Zuzahlung rund 320.000 Euro. Die Rechnungen beruhen auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent pro Jahr. Die tatsächliche Entwicklung kann höher oder niedriger ausfallen; einen Ausgleich durch den Bund soll es bei Verlusten nicht geben.

Bund trägt steigende Kosten

Die Ausgaben des Bundes sollen zunächst 198 Millionen Euro jährlich betragen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Die Regierung verbindet die Förderung mit dem Ziel, junge Menschen früh mit dem Aktienmarkt vertraut zu machen und sie später zu eigenen Beiträgen zu bewegen.

Unterschiedliche Bewertungen

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Vorhaben als Ergänzung des geplanten Altersvorsorgedepots. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sieht darin eine Möglichkeit, Millionen junger Menschen früh an langfristiges Investieren heranzuführen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt die Frühstartrente dagegen als Mogelpackung ab und warnt vor sozialen und ethischen Risiken des Kapitalmarkts. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert zudem unabhängige Bildungsangebote statt Informationen, die als Werbematerial von Finanzanbietern dienen könnten.

Die Frühstartrente verbindet staatliche Förderung mit einem frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Nach dem Gesetzentwurf sollen Kinder unabhängig davon profitieren, ob ihre Eltern selbst ein Depot eröffnen. Für Familien mit geringem Einkommen ist die automatische öffentliche Anlage deshalb besonders relevant.

Der größte Hebel liegt in der langen Anlagezeit. Die ministeriellen Modellrechnungen beruhen allerdings auf einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von sieben Prozent. Aktienanlagen schwanken; Verluste sind möglich, und der Gesetzentwurf sieht keinen Ausgleich durch den Bund vor, wenn das Kapital hinter den eingezahlten Förderbeträgen zurückbleibt.

Startkapital und politische Debatte

Mit zehn Euro monatlich bleibt der direkte Beitrag zur späteren Rente begrenzt. Politisch zielt das Modell daher auch auf Finanzbildung und Gewöhnung an langfristiges Investieren. Befürworter sehen darin einen niedrigschwelligen Zugang zum Kapitalmarkt, während Gewerkschaften und Verbraucherschützer vor sozialen, ethischen und werblichen Risiken warnen.

Für Eltern zählt zunächst, dass der Bundestag am Freitag über den Entwurf abstimmt und anschließend der Bundesrat beteiligt ist. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2027 würden zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 einbezogen; ältere Kinder gingen nach dem vorliegenden Modell leer aus.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Zehn Euro monatlich für Kinder: Weg frei für neue Frühstartrente“ (14.10.2026)

Der Beitrag bestätigt die Einigung der Koalitionsfraktionen und die geplante Bundestagsabstimmung. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Zugang aller Kinder zur Förderung und der Festlegung auf breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds.

Der Bericht stellt die Frühstartrente als Bestandteil des geplanten frühen Vermögensaufbaus dar und verweist auf den Zinseszinseffekt. Anders als die dpa-Meldung behandelt er die politische Einigung stärker als Zeichen der Zusammenarbeit in der Koalition.

Die Berichte stimmen bei Förderhöhe, Altersgrenze und parlamentarischem Ablauf überein. Offen bleibt im weiteren Verfahren insbesondere die Zustimmung des Bundesrates.

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