Sozialabgaben, Gutverdiener

Sozialabgaben fĂŒr Gutverdiener sollen steigen

14.09.2024 - 00:02:35 | dpa.de

FĂŒr Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze werden Sozialabgaben fĂ€llig. Der Wert wird regelmĂ€ĂŸig angepasst - im kommenden Jahr geht es wohl vergleichsweise krĂ€ftig nach oben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt aktuell bei 7550 Euro im Westen und 7450 Euro im Osten - kĂŒnftig soll sie deutlich steigen auf 8050 Euro im Monat. (Symbolbild) - Foto: Jens BĂŒttner/dpa-Zentralbild/ZB

Die Sozialabgaben fĂŒr Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemĂ€ĂŸ steigen. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestĂ€tigte einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung.

Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung kĂŒnftig BeitrĂ€ge fĂ€llig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen BundeslĂ€ndern: Im Westen betrĂ€gt er 7550 Euro und im Osten 7450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze RentenbeitrĂ€ge - auf das darĂŒber liegende Einkommen werden keine BeitrĂ€ge fĂ€llig.

Die Beitragsbemessungsgrenze fĂŒr die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach auf 5512,50 Euro steigen. Aktuell mĂŒssen Gutverdiener BeitrĂ€ge auf das Einkommen bis 5175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.

Die RechengrĂ¶ĂŸen werden gemĂ€ĂŸ der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Ein Ministeriumssprecher fĂŒhrte die Höhe der Anpassungen bei «Bild» auf die «sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr» zurĂŒck. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 «vergleichsweise stark», zitierte ihn die Zeitung. Damit werde gewĂ€hrleistet, «dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen».

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