Germanwings-Absturz: Gericht weist Klage von 30 Hinterbliebenen ab
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 11:38 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes auf zusĂ€tzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Die KlĂ€ger hatten von der Bundesrepublik Deutschland bis zu 110.000 Euro pro Person verlangt, weil die Flugtauglichkeit des Copiloten aus ihrer Sicht nicht ausreichend ĂŒberwacht worden sei.
AnsprĂŒche gegen den Bund abgewiesen
Das Gericht teilte die Entscheidung am Dienstag mit. Damit erhalten die Hinterbliebenen in diesem Verfahren kein zusÀtzliches Schmerzensgeld vom Bund.
Die Klage bezog sich auf die staatliche Ăberwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten. Zu Beginn des Prozesses hatte die Richterin den KlĂ€gern nur geringe Erfolgsaussichten eingerĂ€umt und darauf hingewiesen, dass AnsprĂŒche eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden sollten.
Absturz in den französischen Alpen
Die Germanwings-Maschine war am 24. MĂ€rz 2015 auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt. Alle 150 Insassen kamen ums Leben, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Verhandelt wurde in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.
Das Urteil betrifft nicht die strafrechtliche Aufarbeitung des Absturzes, sondern die Frage, ob die Bundesrepublik fĂŒr eine aus Sicht der KlĂ€ger unzureichende staatliche Kontrolle der Flugtauglichkeit des Copiloten haftet. Im Mittelpunkt steht damit die Abgrenzung zwischen staatlicher Aufsicht und der Verantwortung von Fluggesellschaft sowie medizinischen und luftfahrtbezogenen Stellen.
Die Klage geht auf ein UnglĂŒck zurĂŒck, das die Sicherheitsdebatte im europĂ€ischen Luftverkehr nachhaltig geprĂ€gt hat. Am 24. MĂ€rz 2015 starben beim Absturz des Germanwings-Flugs 9525 in den französischen Alpen alle 150 Menschen an Bord. Die Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg steuerte. Die Hinterbliebenen machen nun geltend, dass Warnzeichen und EinschrĂ€nkungen seiner Flugtauglichkeit nicht ausreichend berĂŒcksichtigt worden seien.
Staatliche Aufsicht und mögliche Folgen
Mit der Abweisung der Klage erhalten die KlĂ€ger kein zusĂ€tzliches Schmerzensgeld vom Bund. Die Entscheidung kann zugleich die rechtliche Bewertung staatlicher Kontrollpflichten im Luftverkehr prĂ€gen, insbesondere wenn medizinische Informationen, Ă€rztliche Schweigepflicht und behördliche Ăberwachung miteinander kollidieren. FĂŒr weitere AnsprĂŒche bleibt die von der Richterin angesprochene Verantwortung der Fluggesellschaft ein möglicher rechtlicher Bezugspunkt.
