Glücksspielbehörde fordert mehr Macht gegen illegale Anbieter
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 07:15 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel. GGL-Vorstand Ronald Benter sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“, die in Halle (Saale) ansässige Behörde müsse schneller auf Veränderungen des Marktes reagieren und neue Maßnahmen beschließen können.
Glücksspielstaatsvertrag wird evaluiert
Eine Möglichkeit für mehr Handlungsspielraum sieht Benter in der derzeit laufenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Der illegale Markt sei sehr dynamisch, sagte der GGL-Vorstand, deshalb müsse die Behörde schneller werden.
Der Glücksspielstaatsvertrag enthalte teilweise sehr detaillierte Vorgaben. Selbst wenn sich die GGL und die Bundesländer über notwendige Anpassungen einig seien, könnten Änderungen des Regelwerks mehrere Jahre dauern.
Mehr Entscheidungsspielraum für die Aufsicht
Benter plädiert deshalb dafür, der GGL mehr Entscheidungsspielraum zu geben. Entscheidungen sollten nach seiner Vorstellung in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der Behörde getroffen werden, in dem die Interessen der Länder vertreten sind.
„Am Ende haben wir die Expertise und sollten deswegen auch schneller auf Entwicklungen reagieren und über neue Maßnahmen entscheiden können“, sagte Benter.
Forderung nach mehr Strafverfahren gegen Anbieter im Ausland
Handlungsbedarf sieht die Glücksspielaufsicht außerdem bei der Strafverfolgung illegaler Anbieter im Ausland. Die GGL spricht sich dafür aus, dass Staatsanwaltschaften auch gegen Personen Strafverfahren eröffnen können, die von außerhalb Deutschlands illegales Glücksspiel für deutsche Nutzer anbieten.
Dies geschehe bislang so gut wie nie, sagte Benter. Verfahren könnten nach Einschätzung der Behörde die Abschreckung erhöhen.
Die Forderung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zielt auf ein Spannungsfeld der deutschen Glücksspielregulierung: Der legale Online-Markt ist detailliert geregelt, während Anbieter außerhalb des deutschen Erlaubnissystems schnell auf technische, werbliche und geschäftliche Entwicklungen reagieren können. Für die Aufsicht entsteht dadurch ein struktureller Nachteil, wenn jede wesentliche Anpassung des Vorgehens eine Änderung landesrechtlich geprägter Vorgaben voraussetzt.
Der Glücksspielstaatsvertrag soll den erlaubten Spielbetrieb ermöglichen und zugleich Spielerschutz, Suchtprävention, Jugend- und Datenschutz sowie die Bekämpfung von Geldwäsche absichern. Mehr Entscheidungsspielraum für die GGL könnte Verfahren gegen neue Angebotsformen beschleunigen. Gleichzeitig müsste klar geregelt bleiben, welche Maßnahmen die Behörde eigenständig treffen darf und wann die Länder oder der Verwaltungsrat beteiligt werden müssen.
Strafverfolgung über Grenzen hinweg
Besonders schwierig ist die Verfolgung von Anbietern, die aus dem Ausland auf deutsche Nutzer zielen. Sperrverfügungen, Zahlungsunterbrechungen und Netzsperren können den Zugang erschweren, erreichen Betreiber außerhalb Deutschlands aber nur begrenzt. Strafverfahren gegen Verantwortliche im Ausland könnten deshalb eine zusätzliche abschreckende Wirkung entfalten, setzen jedoch grenzüberschreitende Ermittlungen und eine ausreichende rechtliche Zuständigkeit voraus.
Für Nutzer bedeutet die Debatte vor allem, dass ein legales Angebot nicht allein an Werbung oder deutscher Sprache erkennbar ist. Entscheidend ist, ob der Anbieter über eine deutsche Erlaubnis verfügt. Die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags wird damit zu einem möglichen Ansatzpunkt, Aufsicht, Spielerschutz und die Durchsetzung gegen illegale Anbieter neu auszubalancieren.
