Grundsicherung, Union und SPD

Grundsicherung: Union drÀngt auf Senkung um bis zu sieben Euro

Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 05:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Union und SPD ringen in den Haushaltsverhandlungen um die kĂŒnftige Höhe der Grundsicherung. ZusĂ€tzlich ist offen, ob der monatliche Sofortzuschlag von 25 Euro fĂŒr arme Kinder erhalten bleibt.

Konkrete Streitpunkte im Haushaltsausschuss

  • Die Neuberechnung betrifft RegelsĂ€tze fĂŒr Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche zwischen 357 und 451 Euro.
  • Ein Single erhĂ€lt derzeit 563 Euro monatlich, ein Partner 506 Euro.
  • Bis Donnerstag sollen Arbeitsministerium und Kanzleramt den Konflikt ĂŒber RegelsĂ€tze und Sofortzuschlag lösen.
Bundesagentur fĂŒr Arbeit (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Union und SPD ringen um neue GrundsicherungssÀtze

Union und SPD streiten im Zuge der Haushaltsverhandlungen ĂŒber eine Senkung der Grundsicherung ab dem kommenden Jahr. Hintergrund ist eine Neuberechnung, nach der die monatlichen RegelsĂ€tze fĂŒr Erwachsene und Kinder um fĂŒnf bis sieben Euro zu hoch liegen.

Der Konflikt muss bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag gelöst werden.

Union fordert Absenkung der RegelsÀtze

Die Neuberechnung basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht aus GrĂŒnden des Bestandsschutzes vor, die aktuellen BetrĂ€ge beizubehalten.

Die Union drĂ€ngt dagegen auf eine entsprechende Senkung. Derzeit erhĂ€lt ein Single monatlich 563 Euro, fĂŒr einen Partner sind 506 Euro vorgesehen. Kinder und Jugendliche bekommen je nach Alter zwischen 357 und 451 Euro.

SPD warnt vor Folgen fĂŒr Familien

Jan Dieren, stellvertretender Sprecher der SPD-Fraktion fĂŒr Arbeit und Soziales, bezeichnete eine erstmalige Senkung der RegelsĂ€tze als unverantwortlich. Menschen in der Grundsicherung mĂŒssten bereits heute jeden Euro zweimal umdrehen.

Dieren verwies darauf, dass mehr als die HĂ€lfte der Eltern in der Grundsicherung regelmĂ€ĂŸig auf Essen verzichte, damit ihre Kinder satt wĂŒrden. Auch eine geringe Absenkung bedeute fĂŒr diese Familien mehr Tage mit knurrendem Magen.

Streit ĂŒber Sofortzuschlag und Bildungszulage

ZusĂ€tzlich steht die Zukunft des Sofortzuschlags fĂŒr arme Kinder auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung plant, die 25-Euro-Leistung abzuschaffen, die wegen der hohen Inflation eingefĂŒhrt worden war.

Anspruch darauf haben Eltern in der Grundsicherung sowie arbeitende Eltern mit geringem Einkommen und Kinderzuschlag. FĂŒr Schulkinder ab sechs Jahren schlĂ€gt das Arbeitsministerium stattdessen einen Bildungszuschlag von 25 Euro monatlich vor. Die Union lehnt die EinfĂŒhrung einer neuen Leistung ab, wĂ€hrend die SPD-Fraktion den Sofortzuschlag fĂŒr alle betroffenen Kinder erhalten will.

Die geplante Neuberechnung der GrundsicherungsregelsĂ€tze beruht auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Dabei werden die Ausgaben einkommensschwacher Haushalte ausgewertet und daraus die Referenzwerte fĂŒr existenzsichernde Leistungen abgeleitet. Die nĂ€chste Festsetzung betrifft deshalb nicht nur die Höhe einzelner Zahlungen, sondern auch die politische Frage, wie stark staatliche Leistungen an der tatsĂ€chlichen Preis- und Ausgabenentwicklung ausgerichtet werden.

Der Streit berĂŒhrt zugleich die Haushaltspolitik der Bundesregierung. Eine Absenkung der RegelsĂ€tze könnte den Bundeshaushalt entlasten, wĂŒrde aber bei den betroffenen Haushalten unmittelbar ankommen. Besonders relevant ist der Konflikt beim Sofortzuschlag: Die monatlichen 25 Euro gelten fĂŒr Kinder in der Grundsicherung sowie fĂŒr arbeitende Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag. Eine Abschaffung wĂŒrde daher auch Familien erreichen, die trotz Erwerbsarbeit nur ĂŒber ein geringes Einkommen verfĂŒgen.

Entscheidung im Haushaltsverfahren

Politisch entscheidend ist der Zeitplan. Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mĂŒssen Union und SPD sowohl die RegelsĂ€tze als auch die Zukunft des Sofortzuschlags klĂ€ren. Der vorgeschlagene Bildungszuschlag fĂŒr Schulkinder ab sechs Jahren wĂŒrde den bisherigen Zuschlag nicht vollstĂ€ndig ersetzen, sondern eine neue, anders ausgestaltete Leistung schaffen.

FĂŒr Leistungsbeziehende hĂ€ngt damit kurzfristig ab, ob die bisherigen ZahlbetrĂ€ge Bestand haben. FĂŒr den Gesetzgeber steht dagegen die Balance zwischen regelgebundener Berechnung, Bestandsschutz und Einsparzielen im Mittelpunkt.

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