AntrÀge auf Heizungsförderung bei KfW möglich
27.02.2024 - 09:30:38ZunĂ€chst gilt das fĂŒr EigentĂŒmer von EinfamilienhĂ€usern, die diese selbst bewohnen. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. "Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieĂ es kurz vor 8.00 Uhr auf der Webseite. SpĂ€ter wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, so dass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.
Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. HauseigentĂŒmer können bis zu 70 Prozent der förderfĂ€higen Kosten beantragen. So gibt es fĂŒr den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer WĂ€rmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist auĂerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Ăber das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen FĂ€llen eine WĂ€rmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform fĂŒr mehr Klimaschutz die WĂ€rmewende im GebĂ€udebereich voranbringen und Verbraucher vor PreissprĂŒngen bei Ăl und Gas schĂŒtzen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.

