Schutz queerer Menschen: Lehmann fordert GrundgesetzÀnderung
11.06.2024 - 05:05:42Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, dringt auf eine Grundgesetz-Ănderung zum besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland. AnlĂ€sslich des 30. Jahrestags der Aufhebung der Strafbarkeit von HomosexualitĂ€t in Deutschland warb der GrĂŒnen-Politiker dafĂŒr, diese Gruppe noch stĂ€rker als bislang vor Diskriminierung zu schĂŒtzen. «Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz haben», sagte Lehmann der dpa.Â
Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Was aber bislang fehle, sei das Merkmal der sexuellen IdentitĂ€t. «Ein ausdrĂŒcklicher verfassungsrechtlicher Schutz ist wichtig, auch damit bestimmte Errungenschaften, wie die Ehe fĂŒr alle, nicht wieder zurĂŒckgedreht werden können.» Auch angesichts zunehmender Angriffe durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalisten brauche es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz, erklĂ€rte Lehmann.Â
Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, sei der Artikel 175 des Strafgesetzbuches endgĂŒltig aufgehoben worden, betonte der Queer-Beauftragte. Er sei ein «dunkles Kapitel deutscher Geschichte», das Leben zerstört habe.
Der 1871 eingefĂŒhrte Paragraf hatte die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen MĂ€nnern jahrzehntelang unter Strafe gestellt. Im Jahr 1969 war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwar bereits gelockert worden - die vollstĂ€ndige Aufhebung kam aber erst 1994. Seitdem gelten fĂŒr homo- und heterosexuelle Handlungen in Deutschland gleiche Schutzaltersgrenzen.
Lehmann sieht dringenden NachschÀrfungsbedarf
Dass der Artikel so lange bestehen konnte, zeigt aus Sicht von Lehmann, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form «staatliche Menschenrechtsverbrechen» an queeren Menschen nicht verhindern konnte. Deshalb gebe es hier dringenden NachschÀrfungsbedarf.
Die Verankerung von sexueller IdentitĂ€t als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz steht auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag. Dies umzusetzen wird indes nicht einfach: FĂŒr eine GrundgesetzĂ€nderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Lehmann begrĂŒĂte in diesem Zusammenhang UnterstĂŒtzungssignale aus CDU-gefĂŒhrten Landesregierungen. Die Regierung von Kai Wegner in Berlin habe beispielsweise eine Bundesratsinitiative zur ErgĂ€nzung von Artikel 3 angekĂŒndigt, sagte Lehmann. Positive Signale kĂ€men auch aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Lehmann appellierte auch an den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und die Unionsfraktion im Bundestag, sich hinter das Vorhaben zu stellen.


