Gericht, Regierung

Gericht droht Regierung im Visa-Streit mit Zwangsgeld

21.08.2025 - 17:47:06

Hunderte besonders gefÀhrdete Afghanen warten in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland. Etliche wurden zuletzt abgeschoben. Die Bundesregierung muss handeln, so ein Gerichtsentscheid.

  • Aktivsten unterstĂŒtzen mit Protestaktion Klagen von Afghanen gegen die Bundesregierung. (Archivbild) - Foto: Michael Brandt/dpa

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  • Das Verwaltungsgericht Berlin droht der Bundesregierung ein Zwangsgeld an. Sie mĂŒsse zeitnah ĂŒber den Antrag einer afghanischen Familie entscheiden. (Symbolbild)  - Foto: Paul Zinken/dpa

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Aktivsten unterstĂŒtzen mit Protestaktion Klagen von Afghanen gegen die Bundesregierung. (Archivbild) - Foto: Michael Brandt/dpaDas Verwaltungsgericht Berlin droht der Bundesregierung ein Zwangsgeld an. Sie mĂŒsse zeitnah ĂŒber den Antrag einer afghanischen Familie entscheiden. (Symbolbild)  - Foto: Paul Zinken/dpa

Im Streit um die Erteilung von Visa fĂŒr Afghanen zur Einreise nach Deutschland drohen der Bundesrepublik Zwangsgelder, wenn sie binnen einer gesetzten Frist Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt. Damit sind zwei afghanische Familien, die in Pakistan warten, erfolgreich gegen die Bundesregierung vorgegangen. 

In einem Fall muss das AuswÀrtige Amt einer Familie aus Kabul bis zum 10. September Visa erteilen (Az.: VG 29 M 466/25 V), wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 2.500 Euro. 

In dem anderen Fall geht es um 10.000 Euro, wenn nicht innerhalb von drei Wochen ĂŒber einen entsprechenden Antrag einer Familie entschieden wird (Az.: VG 7 M 229/25 V). Dabei geht es laut Gericht zunĂ€chst nur darum, dass eine Entscheidung getroffen wird - nicht, ob diese zugunsten oder zuungunsten der Betroffenen ausfĂ€llt. 

Gegen die Entscheidungen ist jeweils Beschwerde möglich bei der nĂ€chsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Das AuswĂ€rtige Amt war zunĂ€chst nicht fĂŒr eine Stellungnahme erreichbar. 

Viele FĂ€lle bei Gericht nach Stopp von Aufnahme

Beim Verwaltungsgericht der Hauptstadt liegen etliche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen vor, die um die Erteilung eines Visums kĂ€mpfen. UnterstĂŒtzt werden sie teils von der Organisation «Kabul LuftbrĂŒcke». 

Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm fĂŒr besonders gefĂ€hrdete Afghaninnen und Afghanen. Die neue Bundesregierung von Union und SPD hat das Programm Anfang Mai vorerst gestoppt. 

Anfang dieser Woche teilte die Bundesregierung mit, dass zuletzt 211 Menschen aus dem Aufnahmeprogramm von Pakistan in ihr Herkunftsland abgeschoben worden seien. Laut einem Sprecher des AuswÀrtigen Amtes hÀtten die pakistanischen Behörden zuvor rund 450 Menschen aus dem Programm festgenommen. Die deutsche Botschaft in Islamabad und das AuswÀrtige Amt hÀtten erreicht, dass 245 von ihnen aus den Abschiebelagern wieder freigekommen seien. 

Laut der Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin haben in 22 Verfahren (Stand 20.8.) die Richter bislang die Bundesregierung zur Erteilung von Visa verpflichtet. In einigen FĂ€llen liegen dem Gericht ebenfalls AntrĂ€ge zur Vollstreckung vor. Über solche FĂ€lle hatte auch die «Welt» berichtet. 

In der vergangenen Woche hatte das AuswĂ€rtige Amt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung zurĂŒckgezogen. Damit wurde ein Urteil rechtskrĂ€ftig, wonach einer Juraprofessorin und ihren Familienangehörigen Visa erteilt werden mĂŒssen. 

Familien warten in Pakistan auf Visa 

In den aktuellen FĂ€llen geht es um Zusagen der Bundesregierung an zwei Familien. Beide warten in Pakistan aus Visa. Sie befĂŒrchtet eine Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben nach eigenen Angaben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefĂ€hrdet ist. 

Im Fall der Familie aus Kabul wurde das AuswĂ€rtige Amt bereits gerichtlich zur Erteilung von Visa verpflichtet. Eine Beschwerde dagegen blieb vor dem OVG. Parallel forderten die Eltern von fĂŒnf Kindern vor dem Verwaltungsgericht die Vollstreckung der Entscheidung aus dem Juli – mit Erfolg. 

Die andere Familie hatte von der Deutschen Botschaft in Islamabad Ende Oktober 2024 eine Aufnahmezusage erhalten - vorausgesetzt, es gebe keine Sicherheitsbedenken gegen die Personen. DafĂŒr werden nach dem Verfahren sogenannte Sicherheitsinterviews durchgefĂŒhrt. Diese stehen im Fall der Eltern von sechs Kindern noch aus. Laut Gericht ist die Bundesregierung seit Ende Oktober 2024 untĂ€tig geblieben. 

Richter: Bundesregierung muss tÀtig werden

Da sich in der Sache nichts bewegte, zogen die Afghanen vor Gericht. Ende Juli erzielten sie im Eilverfahren einen ersten Erfolg: Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung, tÀtig zu werden. Eine Beschwerde der Regierung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Parallel forderte auch diese Familie erfolgreich die Vollstreckung der Entscheidung aus dem Juli.

Die Bundesregierung hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, dass die Aufnahmeverfahren und Visaerteilung derzeit insgesamt ausgesetzt seien. Die Deutsche Botschaft in Islamabad stehe «fortlaufend in engem und hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um eine gesicherte Regelung fĂŒr den betroffenen Personenkreis zu vereinbaren». 

Dies reichte den Berliner Richtern nicht. Die Situation habe sich geĂ€ndert, hieß es vom OVG. Es gebe Berichte ĂŒber eine «nicht unerhebliche Zahl von Festnahmen und Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger aus dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung durch pakistanische Behörden».

Insgesamt warten mehr als 2.000 Afghanen im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme auf eine Ausreise nach Deutschland. Sie sind etwa ehemalige OrtskrÀfte oder gelten als besonders gefÀhrdet. 

GrĂŒne: Bundesregierung muss zu ihrer Verantwortung stehen

Die GrĂŒnen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann kritisierte die Bundesregierung fĂŒr den Stopp der Aufnahmen. «Der Bundesregierung und insbesondere der Union sowie Innenminister Dobrindt sind die rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen offenbar nichts mehr wert; sie stehlen sich aus der Verantwortung», sagte sie der dpa. Schwarz-rot bringe damit Menschen in Gefahr und beschĂ€dige das Ansehen Deutschlands in der Welt schwer.

@ dpa.de