Gericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen Millionenbetrag ein
06.02.2025 - 14:59:00Der Schritt erfolgte gegen eine Geldauflage von 2,8 Millionen Euro, wie eine Gerichtssprecherin bestÀtigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Es geht um einen Mann, der hohe Provisionen bei frĂŒheren Cum-Ex-AktiengeschĂ€ften der HypoVereinsbank (HVB) verdient hatte. Der Fall geht auf die bundesweit erste Cum-Ex-Anklage von 2017 zurĂŒck, wegen der spĂ€ter der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen den frĂŒheren BörsenhĂ€ndler war dabei abgetrennt worden. Cum-Ex-AktiengeschĂ€fte rund um den Dividendenstichtag gelten als gröĂter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklĂ€rte, man habe der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, da der frĂŒhere BörsenhĂ€ndler gestĂ€ndig sei und umfassend zur TataufklĂ€rung beigetragen habe. Zudem sei er bereits am Landgericht Bonn zu einer BewĂ€hrungsstrafe verurteilt worden.
Millionenschwerer Steuerschaden
Die hessischen Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Cum-Ex-GeschĂ€ften mitgewirkt zu haben, die den Fiskus rund 113 Millionen Euro kosteten. Beteiligt an den Deals waren mehrere frĂŒhere HVB-BeschĂ€ftigte, darunter BörsenhĂ€ndler und Privatkundenberater.
Berger stand nach einem langen Auslieferungsverfahren aus der Schweiz ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht. Er wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung im Mai 2023 zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Bei Cum-Ex-Deals inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von FinanzĂ€mtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat bĂŒĂte geschĂ€tzt mindestens zehn Milliarden Euro ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden GesetzĂ€nderung.

