Abschiebungen 2026, Bundesländer

Abschiebungen: Berlin verzeichnet 4.538 gescheiterte Rückführungen

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Im ersten Halbjahr 2026 scheiterten bundesweit deutlich mehr Rückführungen, als Abschiebungen vollzogen wurden. Zugleich sank die Zahl der verfügbaren Haft- und Gewahrsamsplätze auf 758.

Zahl gescheiterter Abschiebungen variiert von Land zu Land deutlich
Polizei (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesländer setzen Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer im ersten Halbjahr 2026 sehr unterschiedlich um. Bundesweit wurden 9.663 Menschen abgeschoben, zugleich standen den Ländern und der Bundespolizei deutlich weniger Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam zur Verfügung.

Besonders groß ist die Differenz in Berlin: Dort wurden 564 Menschen abgeschoben, während 4.538 Rückführungen scheiterten. In Baden-Württemberg standen 1.405 erfolgreichen Abschiebungen 1.834 gescheiterte Rückführungen gegenüber.

Nordrhein-Westfalen mit den meisten Abschiebungen

Die meisten erfolgreichen Rückführungen verzeichnete Nordrhein-Westfalen mit 1.931 Abschiebungen. Bremen kam auf 51. Auch im Verhältnis zur Zahl der Ausreisepflichtigen zeigen sich erhebliche Unterschiede.

In Hessen lebten zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 13.405 ausreisepflichtige Menschen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden dort 914 Menschen abgeschoben. In Brandenburg standen 8.567 Ausreisepflichtigen lediglich 73 Abschiebungen gegenüber.

Weniger Haftplätze als Ende 2025

Als Gründe für gescheiterte Abschiebungen gelten unter anderem, dass Betroffene nicht angetroffen werden oder notwendige Dokumente fehlen. Gleichzeitig sank die Zahl der Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam von 810 Ende Dezember 2025 auf 758 Ende Juni 2026.

Bayern verfügte mit 260 Plätzen über die höchste Kapazität. Einige Länder unterhalten weiterhin keine eigenen Einrichtungen. Im ersten Halbjahr fragten Länder und Bundespolizei in 640 Fällen beim gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr einen Haft- oder Gewahrsamsplatz an; vermittelt werden konnte ein Platz in 153 Fällen.

Die Zahlen machen sichtbar, dass der Vollzug von Ausreisepflichten nicht allein von der Zahl der ausreisepflichtigen Menschen abhängt. Zwischen einer vollziehbaren Ausreisepflicht und einer tatsächlichen Rückführung liegen mehrere Verfahrensschritte: Behörden müssen die Identität klären, Reisedokumente beschaffen, eine aufnahmebereite Zielstaatlichkeit sicherstellen und den Transport organisieren. Scheitert ein Termin, kann das deshalb unterschiedliche Ursachen haben.

Die regionalen Unterschiede weisen zugleich auf die Bedeutung von Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten hin. Länder und Kommunen arbeiten bei Rückführungen zusammen, verfügen aber über unterschiedlich große Ausländerbehörden, eigene Hafteinrichtungen und verschiedene Erfahrungen mit der Beschaffung von Passersatzpapieren. Ein direkter Vergleich der Länderquoten ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig, wenn Fallstruktur, Herkunftsstaaten und rechtliche Hindernisse nicht ebenfalls berücksichtigt werden.

Haftplätze als begrenzender Faktor

Besonders deutlich wird der Engpass bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Ende Juni standen bundesweit 758 Plätze zur Verfügung, während im ersten Halbjahr 640 Anfragen nur in 153 Fällen vermittelt werden konnten. Haft ist allerdings keine automatische Voraussetzung jeder Abschiebung, sondern setzt rechtliche Bedingungen voraus und dient vor allem dazu, eine konkrete Fluchtgefahr oder die Sicherung einer unmittelbar bevorstehenden Rückführung abzusichern.

Für Betroffene bedeutet der unterschiedliche Vollzug, dass die Wahrscheinlichkeit und der Ablauf einer Rückführung vom zuständigen Land und vom Einzelfall abhängen können. Politisch dürfte deshalb neben zusätzlichen Plätzen auch die Frage im Mittelpunkt stehen, wie einheitlich Behörden arbeiten und wie häufig fehlende Dokumente, Nichterreichbarkeit oder organisatorische Probleme Rückführungen verhindern.

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