ROUNDUP, MehrjÀhrige

MehrjĂ€hrige Haftstrafen im ersten MĂŒnchner Cum-Ex-Prozess

13.12.2024 - 14:49:04 | dpa.de

Im ersten MĂŒnchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten K.

und U. zu Haftstrafen von fĂŒnf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Monate davon gelten wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt, wie die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sagte. Die beiden MĂ€nner im Alter von 71 und 63 Jahren seien der Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von mehr als 343 Millionen Euro schuldig. Zusammen mit weiteren Personen hĂ€tten sie in einem Umfang, der seinesgleichen suche, in die Staatskasse gegriffen und sich "schamlos bedient". Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

Die Strafe liegt zwischen den AntrĂ€gen der Staatsanwaltschaft, die jeweils fĂŒnf Jahre und zehn Monate gefordert hatte, und der Vorstellung der Verteidiger von jeweils vier Jahren.

Das Gericht hatte den beiden MÀnnern - neben GestÀndnis und Kooperationsbereitschaft - unter anderem zugutegehalten, dass sie noch keinerlei Erfahrungen mit dem Strafvollzug hÀtten und daher besonders haftempfindlich seien. Ebenso den Versuch einer Schadenswiedergutmachung und dass sie ihre Taten offensichtlich "zutiefst bereuen".

GestÀndnisse unter TrÀnen

U. und K. hatten sich bereits am ersten Tag des Prozesses entschuldigt und teils unter TrĂ€nen gestanden, als Fondsmanager an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, ĂŒber das in den Jahren 2009 und 2010 Hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden. Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurĂŒckzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden war. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") AusschĂŒttungsanspruch hin und her geschoben wurden.

Die Verteidigung hatte in ihrem PlĂ€doyer betont, dass die Welt damals eine andere gewesen sei. Niemand habe bei den GeschĂ€ften an die Staatsanwaltschaft gedacht, eher an ein Hase-und-Igel-Spiel mit dem Gesetzgeber. "Es war viel Dummheit und NaivitĂ€t dabei", sagte U.s Verteidiger ĂŒber seinen Mandanten. Das Gericht war allerdings nicht bereit, die beiden nur als MitlĂ€ufer im System zu sehen. Vielmehr sprach Wagner von einem "tatsĂ€chlich auch sehr wesentlichen Tatbeitrag".

Die jetzt angeklagten GeschĂ€fte waren bei weitem nicht die Einzigen nach der Cum-Ex-Masche: Es gibt diverse andere Verfahren. Insgesamt soll der Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-GeschĂ€fte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Erste Verurteilungen gab es bereits. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dĂŒrfte noch Jahre dauern. Auch in MĂŒnchen werden weitere Anklagen erwartet.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
politik | 66286432 |