Landgericht: Razzia bei Letzter Generation rechtmĂ€Ăig
23.11.2023 - 13:19:20Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der Gruppe Letzte Generation hat ein Gericht in MĂŒnchen die Durchsuchungen fĂŒr rechtmĂ€Ăig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts MĂŒnchen I habe zehn Beschwerden als unbegrĂŒndet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner GegenstĂ€nde gegangen.
Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafĂŒr gebe, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
Ob die Klimaaktivisten tatsĂ€chlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei damit aber nicht endgĂŒltig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher nun. «Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskrĂ€ftiges Urteil.» Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente fĂŒr die Beschuldigten ergeben.
Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach StraĂenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wĂ€ren im Vergleich hĂ€rtere Strafen möglich - unter UmstĂ€nden bis zu fĂŒnf Jahre Haft.
Noch keine Anklage erhoben
Dazu dauern die Ermittlungen laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen aber noch an. «Wir befinden uns im Verfahren immer noch beim sogenannten Anfangsverdacht», sagte der Sprecher. ErgĂ€ben die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht, erhebe die Behörde Anklage. Ob es in dem Fall zum Prozess kommt, mĂŒsste dann wiederum das zustĂ€ndige Gericht entscheiden. «Der Zeithorizont im Verfahren ist aber derzeit noch ganz schwer absehbar», sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
FĂŒrs erste habe das Landgericht aber immerhin die Rechtsauffassung der Behörde zum Zeitpunkt der Razzia im Mai bestĂ€tigt. Gegen die Entscheidung kann auf dem ordentlichen Rechtsweg auch kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Höchstens eine Verfassungsbeschwerde könnten die Gegner der MaĂnahme noch einlegen.
Durchsuchungen hatten Kritik ausgelöst
Im Zuge der Razzia am 24. Mai hatten insgesamt 170 Beamte in 7 BundeslĂ€ndern 15 Wohnungen und GeschĂ€ftsrĂ€ume der Gruppe durchsucht - konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und MĂŒnchen), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Unter den durchsuchten Objekten war auch die Wohnung der nach vielen TV-Auftritten bundesweit bekannten Sprecherin der Gruppe, Carla Hinrichs, in Berlin-Kreuzberg. «Mit gezogener Waffe stĂŒrmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag», beklagte die Gruppe damals. Die Aktivisten wiesen zurĂŒck, kriminell zu sein. Die Razzia wurde vielfach als ĂŒbertrieben kritisiert.
Ebenfalls Kritik ausgelöst hatte damals die Abschaltung der Internetseite der Gruppierung mit dem Hinweis «Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemÀà § 129 StGB dar». Die Behörden mussten hier umgehend zurĂŒckrudern und betonten, es bestehe bislang nur ein Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) rÀumte spÀter ein, durch die Formulierung sein ein unzutreffender Eindruck entstanden. Die öffentliche Kritik sei deshalb auch berechtigt gewesen.


