BGH gibt, Streit

BGH gibt im Streit um verzögerten Moschee-Bau Stadt Recht

19.01.2024 - 10:03:51

Im Rechtsstreit um den verzögerten Bau einer Moschee nahe Stuttgart hat der Bundesgerichtshof (BGH) der klagenden Kommune Recht gegeben.

Ein muslimischer Verein habe gegen seine vertraglich geregelte Baupflicht verstoßen, indem er nicht innerhalb von vier Jahren den ersten Bauabschnitt fertiggestellt habe, urteilte der fĂŒnfte Zivilsenat am Freitag in Karlsruhe. (Az. V ZR 191/22)

Der BGH bestĂ€tigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das 2022 zugunsten der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Landkreis Esslingen entschieden hatte. Diese hatte dem Verein im Jahr 2014 ein sogenanntes Erbbaurecht eingerĂ€umt, das ihm den Bau einer Moschee auf einem stĂ€dtischen GrundstĂŒck ermöglichen sollte. Doch als der Verein die Moschee nicht fristgerecht binnen vier Jahren fertiggestellt hatte, forderte die Stadt das Erbbaurecht wie vertraglich vereinbart zurĂŒck. Es ging auch um die Zahlung von mehr als 110 000 Euro.

Die Parteien hatten darĂŒber gestritten, ob das RĂŒckforderungsrecht der Stadt eingeschrĂ€nkt sei. Denn laut dem Vertrag ist eine VergĂŒtung fĂŒr das Erbbaurecht ausgeschlossen. Aus Sicht des BGH ist das in diesem konkreten Fall in Ordnung, weil das nach Vereinsangaben zu 90 Prozent fertig gestellte GebĂ€ude einen Verkaufswert habe, den die Stadt laut Vertrag beim Wiederkauf des GrundstĂŒcks mitvergĂŒtet.

Generell mĂŒssen Kommunen dem Urteil zufolge in solchen FĂ€llen aber die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit prĂŒfen. Privat Erbbauberechtigte dĂŒrften fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe nicht ĂŒbermĂ€ĂŸig sanktioniert werden. Die Kommunen mĂŒssten die Schwere des Verstoßes und mögliche Folgen fĂŒr Betroffene abwĂ€gen.

@ dpa.de