Vorschlag, Organspenden

Vorschlag fĂŒr mehr Organspenden zu Lebzeiten

24.07.2024 - 06:08:04 | dpa.de

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden kommen weitere VorschlÀge ins GesprÀch.

Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr regte eine Ausweitung der Möglichkeiten zu Lebzeiten von Spenderinnen und Spendern an. Sie begrĂŒĂŸte einen vom Bundeskabinett dazu auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Teilweise BeschrĂ€nkungen nur auf Nierenspenden seien aber nicht nachvollziehbar, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Denn das Transplantationsgesetz erlaubt schon jetzt etwa unter Verwandten auch die Übertragung anderer Organe wie von Teilen der Leber, der Lunge, des Darms oder der BauchspeicheldrĂŒse."

Den GesetzesplĂ€nen zufolge sollen Nierenspenden kĂŒnftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren erlaubt sein. Wenn dies unter Spendepaaren (Spender/EmpfĂ€nger) medizinisch nicht möglich ist, soll die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen dĂŒrfen, sondern "ĂŒber Kreuz" an einen passenden EmpfĂ€nger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die EmpfĂ€ngerin oder den EmpfĂ€nger des ersten Paares.

Helling-Plahr sagte: "Wieso Überkreuzspenden nun nur bei Nieren gesetzlich zugelassen werden sollten, erschließt sich nicht." Daher werde die Sinnhaftigkeit und PraktikabilitĂ€t einer solchen BeschrĂ€nkung in den Beratungen im Bundestag zu diskutieren sein. Die Abgeordnete begrĂŒĂŸte auch die vorgesehene Möglichkeit zu uneigennĂŒtzigen Nierenspenden, ohne den EmpfĂ€nger zu kennen. Die FDP-Fraktion fordere seit langem, das Potenzial der altruistischen Lebendspende besser zu nutzen, um Betroffenen, die dringend auf ein Organ warten, zu helfen.

Thema im Bundestag ist auch eine Reform der Regeln fĂŒr Organspenden nach dem Tod. Eine Abgeordnetengruppe stellte dazu eine fraktionsĂŒbergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche EinfĂŒhrung einer Widerspruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunĂ€chst alle als Spender gelten sollen - es sei denn, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf fĂŒr eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.

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