Union: Keine Einigung bei Spitzentreffen zu Migration
10.09.2024 - 17:27:29 | dpa.de
Im SpitzengesprĂ€ch ĂŒber eine bessere Steuerung und Kontrolle der Migration sind Union und Bundesregierung nicht vorangekommen. Die Regierungsparteien hĂ€tten «keinen Vorschlag unterbreitet, der tatsĂ€chlich zu ZurĂŒckweisungen an der Grenze ĂŒber das bisher ĂŒbliche MaĂ hinaus fĂŒhrt», sagte der Erste Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, in Berlin.
Es seien unterschiedliche VorschlĂ€ge dargestellt worden, darunter auch wie man die Regelungen des gemeinsamen europĂ€ischen Asylsystems, das im Jahr 2026 in Kraft treten werde, frĂŒher implementieren könne, sagte er. Auch seien schnellere Verfahren an FlughĂ€fen Thema gewesen. Dies bedeute, dass «die Menschen zunĂ€chst einmal ins Land kommen und dort dann unter gegebenenfalls beschleunigten Verfahren die Dinge bearbeitet werden».
Frei: VorschlĂ€ge sind Verbesserung gegenĂŒber Status Quo
Frei sagte: «Wir haben feststellen mĂŒssen, dass wir eine andere Migrationspolitik fĂŒr unser Land machen wĂŒrden. Wir haben feststellen mĂŒssen, dass es da an der Stelle keine Gemeinsamkeit mit der Ampel gibt.» Dennoch seien die VorschlĂ€ge Verbesserung gegenĂŒber dem Status Quo. Frei: «Und wenn die Ampel solche VorschlĂ€ge in den parlamentarischen Prozess einbringt, dann ist das etwas, was wir uns sehr genau anschauen werden und gegebenenfalls auch unterstĂŒtzen werden.»Â
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach Angaben aus Regierungskreisen vorgeschlagen, die Bundespolizei solle kĂŒnftig bei unerlaubten Einreisen, wenn jemand ein Asylgesuch Ă€uĂert, prĂŒfen, ob womöglich ein anderer Mitgliedstaat fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Asylverfahrens zustĂ€ndig ist, sowie den AuslĂ€nder befragen. Dabei könne ein RĂŒckgriff auf die Identifizierungs-Datenbank Eurodac helfen. AnschlieĂend könne die Bundespolizei dann beim zustĂ€ndigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantrage, sofern HaftkapazitĂ€ten zur VerfĂŒgung stehen.Â
Das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur RĂŒckĂŒbernahme durch das zustĂ€ndige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln einleiten. Sollte Haft nicht in Betracht kommen, solle alternativ eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.
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