Produktion/Absatz, Wettbewerb

Kein Veto bei WindrĂ€dern - Neuötting lehnt BĂŒrgerbegehen ab

02.08.2024 - 12:41:08

Im Streit um WindrĂ€der im Altöttinger Forst hat die Stadt Neuötting ein BĂŒrgerbegehren abgelehnt.

Das BĂŒrgerbegehren gegen die Windkraftanlagen sei nicht zulĂ€ssig, entschied der Stadtrat in einer Sondersitzung am Donnerstagabend. Medien hatten darĂŒber berichtet.

Wie der GeschĂ€ftsleiter der Stadt Neuötting, Erich Nachreiner, nun erlĂ€uterte, basierte die Ablehnung auf der Aufhebung der sogenannten Kommunalklausel durch die Bayerischen Staatsforsten im Juni. Zuvor hatten die Kommunen de facto ein Vetorecht, wenn es um den Bau von WindrĂ€dern in StaatswĂ€ldern ging. Die Ablehnung der WindrĂ€der bei einem BĂŒrgerentscheid in der Gemeinde Mehring im Januar hatte politisch erheblichen Wirbel und Sorge um die Zukunft des Mega-Projekts ausgelöst.

WindrĂ€der nach BĂŒrgerprotesten reduziert

Auf dem Gebiet von Neuötting sollten ursprĂŒnglich zehn von seinerzeit 40 geplanten WindrĂ€dern fĂŒr Bayerns grĂ¶ĂŸten Windpark entstehen. Inzwischen ist nach BĂŒrgerprotesten und einem ablehnenden BĂŒrgerentscheid in Mehring die Zahl der WindrĂ€der auf 27 reduziert worden. Wie viele WindrĂ€der in Neuötting tatsĂ€chlich entstehen sollen, hĂ€ngt jetzt unter anderem vom Genehmigungsverfahren ab.

Die GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des mit dem Windpark-Projekt betrauten deutsch-französischen Unternehmens Qair, Heike von der Heyden, begrĂŒĂŸte die Entscheidung in Neuötting. "Das sind fĂŒr uns gute Nachrichten", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Prestigeprojekt der Staatsregierung

Der geplante Windpark ist zum einen ein Prestigeprojekt der Staatsregierung, der VersÀumnisse in der Vergangenheit beim Ausbau der Windkraft vorgeworfen werden. Zum anderen soll er zur Energieversorgung des bayerischen Chemiedreiecks mit Tausenden ArbeitsplÀtzen beitragen.

Die Kommunalklausel habe zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheit bei Windprojekten im Staatswald gefĂŒhrt, hatte Hubert Aiwanger (Freie WĂ€hler), Wirtschaftsminister und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayerischen Staatsforsten, im Juni zur Aufhebung der Klausel erlĂ€utert. Dadurch seien die im Bundesrecht vorgegebenen und von der Landespolitik ĂŒbernommenen Ziele beim Ausbau der Windkraft gefĂ€hrdet gewesen.

Dennoch soll auch kĂŒnftig das Mitsprachrecht der Kommunen gewĂ€hrleistet bleiben. ErgĂ€nzend soll ein Gesetz kĂŒnftig Investoren zur Beteiligung von Kommunen und BĂŒrgern an den ErtrĂ€gen der Anlagen verpflichten, hatte Aiwanger im Juni angekĂŒndigt.

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