Diskriminierung: Zahl der Ratsuchenden erreicht Höchstwert
03.06.2025 - 11:48:28 | dpa.de
Mehr als 11.400 Menschen haben sich im vergangenen Jahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt - und damit so viele wie nie zuvor. Das geht aus einem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat.Â
«Das ist die höchste Zahl, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes je erreicht hat», erklĂ€rte Ataman. Im Jahr 2023 hatten sich noch knapp 10.800 Ratsuchende an die Stelle gewandt, im Vor-Corona-Jahr 2019 waren es Ataman zufolge nur etwas mehr als 4.200 Anfragen. Die Zahl der Anfragen habe sich seit 2019 mehr als verdoppelt, betonte sie.Â
GroĂteil der Anfragen geht auf Erfahrungen mit Rassismus zurĂŒck
Mit einem Anteil von 43 Prozent hĂ€tten Erfahrungen mit Rassismus im Jahr 2024 das Gros der Anfragen ausgemacht. Als Beispiel nannte Ataman den Fall eines Mannes mit auslĂ€ndischem Namen, der seit Monaten eine Wohnung in Wuppertal suche und nie zu einer Besichtigung eingeladen werde. «Als sein Freund Stefan den Test macht und sich um die gleiche Wohnung bewirbt, wird er umgehend zur Besichtigung eingeladen. FĂŒr Mahmoud war sie angeblich schon vergeben», berichtete Ataman.
Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag demnach bei 27 Prozent. Knapp ein Viertel der FÀlle (24 Prozent) stehen mit dem Geschlecht oder der GeschlechtsidentitÀt in Verbindung. «Wir sehen bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts, dass hier vor allem Frauen betroffen sind und dass die Zahlen steigen.»
Zur Frage, wo Diskriminierung erlebt werde, registrierte der Bericht den gröĂten Anteil im Arbeitsleben, also etwa bei der Arbeitssuche oder am Arbeitsplatz (33 Prozent).Â
Ataman beklagt LĂŒcken beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz
Mehr als 1.200 Menschen hĂ€tten sich ĂŒber Diskriminierungserfahrungen mit staatlichen Stellen, etwa mit Ămtern und Behörden oder der Polizei beschwert, heiĂt es im Bericht. Allerdings greife in diesen FĂ€llen kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betonte Ataman. Damit sich dies Ă€ndere, mĂŒsse das AGG aus ihrer Sicht dringend reformiert werden. Menschen seien in Deutschland «im Restaurant besser vor Diskriminierung geschĂŒtzt als auf dem Amt».
Von den 11.405 Anfragen, die die Stelle im vergangenen Jahr erreicht hÀtten, fielen etwas mehr als 9.000 FÀlle unter das AGG. Bei den restlichen Anfragen greife der Diskriminierungsschutz nach diesem Gesetz nicht. «Nicht jede Ungleichbehandlung ist bei uns verboten», erklÀrte Ataman dazu.
Staatsangehörigkeit bislang nicht als Diskriminierungsgrund erfasst
Zum Hintergrund: Das AGG schĂŒtzt vor Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale. Verboten sind Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller IdentitĂ€t und «Rasse» beziehungsweise «ethnischer Herkunft», also wegen rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen. Das AGG greift im Arbeitsleben und bei AlltagsgeschĂ€ften. Seit Jahren fordern Ataman und andere Beauftragte wie etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein eine Ausweitung des Gesetzes, beispielsweise um Menschen zu schĂŒtzen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.
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