LĂ€ndern, Schuldenbremsen-Lockerung

In vielen LĂ€ndern keine Mehrheit fĂŒr Schuldenbremsen-Lockerung

11.03.2025 - 07:45:27

In vielen BundeslĂ€ndern werden die vorhandenen Mehrheiten in den Parlamenten voraussichtlich nicht fĂŒr eine Lockerung der Schuldenbremse reichen.

Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Analyse der Dresdner Niederlassung des Ifo-Instituts hervor. Die Schuldenbremse auf LĂ€nderebene können demnach nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, ThĂŒringen und das Saarland per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Landesparlamenten lockern. In den restlichen BundeslĂ€ndern sind VerfassungsĂ€nderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig.

"Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den LĂ€ndern Mehrheiten fĂŒr eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen", sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden. Eine verfassungsĂ€ndernde Mehrheit haben nur die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein. Überall sonst muss die Regierung eine VerstĂ€ndigung mit den Oppositionsparteien herbeifĂŒhren. In Brandenburg wĂ€re sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich. "Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse fĂŒr die LĂ€nder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nĂ€chsten Landtagswahlen verfassungsĂ€ndernde Mehrheiten zustande bekommen", so Ragnitz. CDU/CSU und SPD haben sich in den laufenden Sondierungsverhandlungen darauf verstĂ€ndigt, das bislang geltende Verbot einer Schuldenaufnahme fĂŒr die LĂ€nder zu lockern. Im GesprĂ€ch ist dabei eine Aufnahme von Schulden in Höhe von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

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