Franziska Brantner, Investitionsschutzgesetz

Investitionsschutzgesetz: Brantner nennt Plan sehr fragwürdig

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 13:44 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Grünen-Chefin Franziska Brantner hält das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung für rechtlich fragwürdig. Zugleich setzt sie bei der Berliner Wohnungspolitik auf Mietpreisbremse, Umnutzung leerstehender Büros und günstigeres Bauen.

Brantner setzt auf Mieterschutz und Neubau

  • Franziska Brantner lehnt das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung ab.
  • Sie beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes und kritisiert eine Einschränkung der Vergesellschaftungsmöglichkeit.
  • Für Berlin nennt sie leerstehende Büroflächen und günstigeres Bauen als Alternativen zur Vergesellschaftung.
Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Franziska Brantner kritisiert Investitionsschutzgesetz

Grünen-Chefin Franziska Brantner lehnt das von der Bundesregierung geplante Investitionsschutzgesetz ab, das die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen erschweren soll. Sie hält den Versuch, Artikel 15 des Grundgesetzes durch ein einfaches Gesetz einzuschränken, für rechtlich sehr fragwürdig.

Brantner fordert schärfere Mietpreisbremse

„Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor, um Exzessen der Marktwirtschaft entgegenzuwirken. Ich halte den Versuch, einen Artikel unserer Verfassung mit einem einfachen Gesetz zu überschreiben, rechtlich für sehr fragwürdig“, sagte Brantner dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Wohnungsnot sei ein real existierendes Problem. Wenn die Bundesregierung ernsthaft etwas für Mieterinnen und Mieter tun wolle, könne sie als Erstes die Mietpreisbremse nachschärfen.

Abstand zu Berliner Vergesellschaftungsplänen

Gleichzeitig ging Brantner auf Distanz zu den Vergesellschaftungsplänen von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin. Ziel müsse es sein, schnell bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, und zwar auch angesichts knapper Kassen der Kommunen.

Als Alternativen nannte sie die Umwandlung leerstehender Büroflächen in Wohnungen und günstigere Bedingungen für das Bauen. Grund und Boden seien besonderes Eigentum und brächten besondere Verantwortung mit sich.

Weitere rechtliche Schritte gefordert

Brantner sprach sich zudem für weitere rechtliche Schritte aus. Dazu zählte sie neben der Mietpreisbremse auch die Frage, wie hoch Ausschüttungen bei Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft sein dürfen.

Mit Blick auf die Vergesellschaftung sagte sie, SPD und Grüne hätten im Berliner Sondierungspapier relevante Hürden eingezogen.

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln gegen Entschädigung. Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten der Verfassung Bestandteil des Grundgesetzes, wurde bislang aber nicht als Grundlage für eine umfassende Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände umgesetzt.

Brantners Kritik richtet sich gegen den Ansatz der Bundesregierung, die Anwendung dieser Verfassungsnorm durch ein einfaches Investitionsschutzgesetz zu erschweren. Dahinter steht ein grundlegender Konflikt: Der Bund kann Eigentum und Investitionen rechtlich absichern wollen, während Länder und Kommunen angesichts hoher Mieten auf weitergehende Eingriffsmöglichkeiten drängen.

Wohnungsmarkt bleibt politischer Druckpunkt

Für Mieterinnen und Mieter ist entscheidend, welche Maßnahmen kurzfristig Entlastung bringen. Eine Verschärfung der Mietpreisbremse würde bestehende Mietverhältnisse und Neuvermietungen betreffen, während die Umwandlung leerstehender Büroflächen und günstigeres Bauen das Angebot erhöhen sollen. Beide Ansätze benötigen jedoch rechtliche, finanzielle und praktische Voraussetzungen.

In Berlin verschärft die angespannte Haushaltslage den Zielkonflikt. Vergesellschaftung könnte den öffentlichen Einfluss auf große Wohnungsbestände stärken, wäre aber mit Fragen zur Entschädigung, Finanzierung und Umsetzung verbunden. Brantners Hinweis auf das Sondierungspapier von SPD und Grünen zeigt zugleich, dass selbst Befürworter eines stärkeren staatlichen Einflusses unterschiedliche Wege und Grenzen setzen.

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