Iran-Spionage: Zwei MĂ€nner in Hamburg zu Haft verurteilt
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 11:58 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUrteil gegen zwei Iran-Auftragnehmer
- Das Hanseatische Oberlandesgericht verhÀngte gegen einen 54-JÀhrigen achteinhalb Jahre Haft.
- Ein 43 Jahre alter Mann muss viereinhalb Jahre ins GefÀngnis.
- Das Gericht sah die AusspÀhung von Josef Schuster und Volker Beck als erwiesen an.
- Der Àltere Angeklagte bereitete zudem einen Brandanschlag auf ein koscheres GeschÀft in Berlin vor.
Hamburger Gericht verurteilt zwei MĂ€nner
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zwei MÀnner wegen geheimdienstlicher TÀtigkeit im Auftrag des Iran sowie versuchter Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung zu mehrjÀhrigen Haftstrafen verurteilt. Ein 54-JÀhriger erhielt achteinhalb Jahre Haft, ein 43-JÀhriger muss viereinhalb Jahre ins GefÀngnis.
AusspÀhung von Schuster und Beck
Nach Ăberzeugung des Gerichts spionierten die in DĂ€nemark lebenden MĂ€nner den PrĂ€sidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den PrĂ€sidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, aus.
Der 54-jĂ€hrige DĂ€ne mit afghanischen Wurzeln bereitete demnach auĂerdem einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin vor. Das Gericht folgte damit den Forderungen der Bundesanwaltschaft; die Verteidiger hatten FreisprĂŒche verlangt.
AuftrÀge von iranischer Auslandseinheit
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft erhielt der 54-JÀhrige seine AuftrÀge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden.
Er nahm demnach Kontakt zu dem 43-JĂ€hrigen auf, um ihn fĂŒr ein Attentat auf Beck zu gewinnen oder ihn dazu zu bewegen, eine andere Person dafĂŒr zu finden. SchlieĂlich verstĂ€ndigten sich die beiden laut Anklage auf die zweite Möglichkeit.
Das Urteil fĂ€llt in eine Phase, in der deutsche Sicherheitsbehörden AktivitĂ€ten des iranischen Staates und ihm zugerechneter Strukturen in Europa besonders aufmerksam beobachten. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur klassische SpionagevorwĂŒrfe, sondern auch mögliche Vorbereitungen gegen Personen und Einrichtungen, die als jĂŒdisch oder proisraelisch wahrgenommen werden.
Der Fall zeigt die besondere Bedeutung sogenannter AusspĂ€hhandlungen. Noch bevor ein Anschlag ausgefĂŒhrt wird, können Beobachtungen zu Zielpersonen, Tatgelegenheiten und möglichen Helfern strafrechtlich relevant werden, wenn sie in einen konkreten Tatplan eingebunden sind. FĂŒr jĂŒdische Einrichtungen, GeschĂ€fte und ReprĂ€sentanten jĂŒdischer oder deutsch-israelischer Organisationen bedeutet das zugleich, dass SchutzmaĂnahmen nicht allein auf bekannte GefĂ€hrdungslagen reagieren können.
Folgen fĂŒr den Staatsschutz
Mit den Haftstrafen setzt das Gericht ein deutliches Signal gegen die Nutzung von in Europa lebenden Personen fĂŒr Operationen auslĂ€ndischer Nachrichtendienste. Das Verfahren macht auĂerdem sichtbar, dass Ermittlungen mehrere Ebenen verbinden mĂŒssen: die Beobachtung potenzieller Ziele, die Anbahnung von Kontakten und die Vorbereitung konkreter AnschlĂ€ge.
FĂŒr die Betroffenen und die Sicherheitsbehörden bleibt der Schutz gefĂ€hrdeter Personen zentral. Die Verurteilungen können zudem die politische Debatte ĂŒber den Umgang mit iranischen Revolutionsgarden und deren Auslandseinheit weiter verschĂ€rfen, weil der Fall eine Verbindung zwischen geheimdienstlicher TĂ€tigkeit und antisemitisch beziehungsweise proisraelisch motivierten Anschlagszielen beschreibt.
