Iran, AuswÀrtiges Amt

Iranischer Botschafter nach Urteil in Hamburg einbestellt

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 11:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Nach dem Urteil gegen zwei MĂ€nner wegen Spionage und Anschlagsvorbereitung verschĂ€rft Berlin den diplomatischen Ton gegenĂŒber Teheran. Im Zentrum stehen ausgespĂ€hte jĂŒdische und proisraelische Ziele.

Urteil mit diplomatischen Folgen

  • Das AuswĂ€rtige Amt bestellte den iranischen Botschafter nach dem Hamburger Urteil ein.
  • Der 54-JĂ€hrige erhielt achteinhalb Jahre Haft, der 43-JĂ€hrige viereinhalb Jahre.
  • Das Gericht sah die AusspĂ€hung von Josef Schuster und Volker Beck als Vorbereitung staatsterroristischer AnschlĂ€ge.
Der iranische Botschafter wurde in das AuswÀrtige Amt einbestellt. (Symbolbild) - Bild: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Iranischer Botschafter nach Hamburger Urteil einbestellt

Das AuswĂ€rtige Amt hat nach der Verurteilung zweier MĂ€nner wegen geheimdienstlicher TĂ€tigkeit im Auftrag des Iran den iranischen Botschafter einbestellt. Die MĂ€nner hatten nach Überzeugung des Gerichts jĂŒdische und proisraelische Ziele in Deutschland fĂŒr AnschlĂ€ge ausgespĂ€ht.

Haftstrafen fĂŒr zwei MĂ€nner

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte in der vergangenen Woche einen 54-JÀhrigen zu achteinhalb Jahren Haft und einen 43-JÀhrigen zu viereinhalb Jahren GefÀngnis. Die beiden in DÀnemark lebenden MÀnner sollen den PrÀsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den PrÀsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet haben.

Nach Überzeugung der Richter dienten die Aktionen der Vorbereitung staatsterroristischer AnschlĂ€ge. Konkret ging es um einen geplanten Mordanschlag auf Beck sowie um Vorbereitungen fĂŒr einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin.

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AuswÀrtiges Amt verurteilt Iran scharf

„Wir verurteilen Irans AktivitĂ€ten aufs AllerschĂ€rfste. Wir lassen nicht zu, dass Iran unsere freiheitliche Gesellschaft bedroht“, teilte das AuswĂ€rtige Amt auf der Plattform X mit. Angriffe auf jĂŒdisches Leben und auf diejenigen, die es verteidigten, wĂŒrden nicht toleriert.

Nach Angaben des AuswĂ€rtigen Amts erhielt der 54-JĂ€hrige seine AuftrĂ€ge direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Die Behörde erklĂ€rte zudem, sie habe sich fĂŒr die Terrorlistung der Revolutionsgarden in der EU eingesetzt.

Diplomatische Reaktion auf AnschlagsplÀne

Mit der Einbestellung des Botschafters macht die Bundesregierung den Vorgang unmittelbar gegenĂŒber Teheran zum Gegenstand der bilateralen Beziehungen. Zugleich kĂŒndigte das AuswĂ€rtige Amt an, die Bedrohung der freiheitlichen Gesellschaft sowie Angriffe auf jĂŒdisches Leben nicht zu akzeptieren.

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Der Vorgang berĂŒhrt zwei Ebenen der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik. Innenpolitisch geht es um den Schutz jĂŒdischen Lebens sowie von Personen und Einrichtungen, die sich öffentlich fĂŒr Israel einsetzen. Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts macht deutlich, dass die deutschen Behörden die AusspĂ€hung nicht als isolierte Tat einzelner TĂ€ter bewerteten, sondern als Teil einer Vorbereitung staatsterroristischer AnschlĂ€ge.

Außenpolitisch richtet sich der Vorwurf gegen Strukturen, die dem iranischen Staat zugerechnet werden. Die im Verfahren genannte Verbindung zu den Al-Kuds-Brigaden der Revolutionsgarden verleiht dem Fall eine besondere Bedeutung, weil damit nicht nur strafrechtliche Konsequenzen fĂŒr die beiden MĂ€nner, sondern auch diplomatische Reaktionen gegenĂŒber Teheran verbunden sind. Die Einbestellung des Botschafters ist ein Instrument, mit dem die Bundesregierung Protest unmittelbar gegenĂŒber der iranischen Vertretung zum Ausdruck bringt.

Folgen fĂŒr Sicherheit und Diplomatie

FĂŒr jĂŒdische Gemeinden, politische ReprĂ€sentanten und proisraelische Organisationen bedeutet der Fall, dass Bedrohungen auch dann ernst genommen werden, wenn ein Anschlag noch verhindert werden kann. Das Vorgehen zeigt zugleich, dass Strafverfolgung, Personenschutz und außenpolitischer Druck eng zusammenwirken. Die EU-Terrorlistung der Revolutionsgarden, auf die das AuswĂ€rtige Amt verweist, bildet dabei den europĂ€ischen Sanktionsrahmen. Offen bleibt, welche weiteren diplomatischen oder sicherheitsbehördlichen Schritte aus der Einbestellung folgen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Drohung und Angebot aus Teheran“ (18.10.2026)

Der Beitrag ordne die deutsche Reaktion in das SpannungsverhĂ€ltnis zwischen Druck auf Teheran und diplomatischen Handlungsmöglichkeiten ein. Der Schwerpunkt liege damit stĂ€rker auf dem außenpolitischen Umgang mit Iran als auf den Einzelheiten des Hamburger Strafverfahrens.

NDR Info: „Urteil im Fall "Rich Kids"“ (17.10.2026)

Der Beitrag greife das Urteil gegen die beiden MĂ€nner auf und rĂŒcke damit die strafrechtliche Aufarbeitung in den Mittelpunkt. Gemeinsam ist beiden BeitrĂ€gen der Bezug zum Vorgang; unterschiedlich ist die Gewichtung zwischen Gerichtsverfahren und diplomatischer Einordnung.

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