Islamistischer Anschlagsplan: 24-jÀhriger Iraker soll Kirche in Bremen attackieren wollen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 15:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein 24-jÀhriger Iraker soll eine Kirche in Bremen als erstes Ziel islamistisch motivierter AnschlÀge ausgewÀhlt und bereits eine Schusswaffe beschafft haben.
Festnahme durch Bundesanwaltschaft in Brandenburg
Die Bundesanwaltschaft lieà den Mann im Landkreis Barnim in Brandenburg festnehmen, weil er AnschlÀge in Deutschland gegen vermeintlich UnglÀubige geplant haben soll. Die Karlsruher Behörde teilt mit, dass eine Kirche in Bremen als erstes Anschlagsziel vorgesehen gewesen sei. Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei nahmen den VerdÀchtigen fest, ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete den Vollzug eines bereits zuvor ausgestellten Haftbefehls an, sodass der 24-JÀhrige in Untersuchungshaft kam.
VorwĂŒrfe: Terrorvereinigung und staatsgefĂ€hrdende Gewalttat
Dem Iraker wirft die Bundesanwaltschaft die versuchte GrĂŒndung einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat vor. ZusĂ€tzlich gehe es um einen VerstoĂ gegen das Waffengesetz. Der Mann soll die radikal-islamistische Ideologie der Terrormiliz «Islamischer Staat» teilen und seine PlĂ€ne entsprechend ausgerichtet haben.
Kirche ausgekundschaftet und Mitstreiter gesucht
FĂŒr die geplanten AnschlĂ€ge soll sich der Beschuldigte bereits eine Schusswaffe besorgt und die ausgewĂ€hlte Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft konnte er eine weitere Person fĂŒr seine PlĂ€ne gewinnen, deren IdentitĂ€t derzeit noch unbekannt ist. Versuche, darĂŒber hinaus weitere Personen anzuwerben, seien gescheitert.
Hintergrund: IS und Verfahren in Deutschland
Der sogenannte Islamische Staat hatte zeitweise groĂe Gebiete in Syrien und im benachbarten Irak unter Kontrolle. Obwohl die Zahl der AnschlĂ€ge dort deutlich zurĂŒckging, gilt die Organisation weiterhin als Bedrohung. In Deutschland standen in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche AnhĂ€nger und UnterstĂŒtzer des IS vor Gericht, weil ihnen UnterstĂŒtzung oder Vorbereitung von AnschlĂ€gen vorgeworfen wurde.
Gefahr durch EinzeltÀter und Kleinstgruppen
Der Fall zeigt, wie sehr sich die sicherheitspolitische Lage in Deutschland seit den groĂen Strukturen des sogenannten Islamischen Staates hin zu EinzeltĂ€tern und Kleinstgruppen verlagert hat. Der 24-jĂ€hrige Iraker soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft allein, mit lediglich einem bislang unbekannten Mitstreiter, AnschlĂ€ge gegen vermeintlich UnglĂ€ubige geplant haben. Die Kombination aus ideologischer Radikalisierung und vergleichsweise einfacher Beschaffung von Waffen erhöht die Relevanz solcher FĂ€lle fĂŒr die Sicherheitsbehörden.
Besondere Symbolik von Kirchen als Anschlagsziel
Dass der Mann ersten Ermittlungen zufolge eine Kirche in Bremen als Anschlagsziel auswĂ€hlte und bereits ausgekundschaftet haben soll, unterstreicht die symbolische Dimension des Plans. Kirchen stehen nicht nur fĂŒr Religion, sondern auch fĂŒr gesellschaftlichen Zusammenhalt und öffentliche Veranstaltungen, oft mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Angriffe auf GotteshĂ€user gelten in der extremistischen Szene als besonders wirksam, um Angst im Alltag zu verbreiten und gesellschaftliche GrĂ€ben zu vertiefen. Die Hinweise auf eine NĂ€he zur Ideologie des IS fĂŒgen sich in bekannte Muster ein, bei denen religiöse Minderungen und vermeintliche UnglĂ€ubige im Fokus stehen.
Rolle der Bundesanwaltschaft und Auswirkungen auf die Bevölkerung
Die frĂŒhzeitige Festnahme im Landkreis Barnim und der vom Bundesgerichtshof angeordnete Vollzug des Haftbefehls verdeutlichen, dass die Behörden bereits in der Phase der Vorbereitung eingreifen. FĂŒr die Bevölkerung bedeutet dies zum einen ein hohes Schutzniveau, zum anderen aber auch die Erfahrung, dass Anschlagsplanungen weiterhin RealitĂ€t sind. Gemeinden und Kirchen könnten ihre Sicherheitskonzepte ĂŒberprĂŒfen, etwa durch verstĂ€rkte Zusammenarbeit mit der Polizei und Sensibilisierung der Besucher. Der Fall reiht sich ein in Verfahren gegen mutmaĂliche IS-AnhĂ€nger in Deutschland und bestĂ€tigt, dass die Bedrohung durch islamistischen Terror trotz des RĂŒckgangs der AnschlĂ€ge in Syrien und Irak nicht verschwunden ist.
