IT-Übung Gelber Merkur 2026 der Bundeswehr deutschlandweit im Mai
07.05.2026 - 15:55:00 | presseportal.deDer Gelbe Merkur ist eine nationale, bundesweite Übung, bei der es um den Betrieb von Führungs- und Kommunikationssystemen unter der Rahmenbedingung Landes- und Bündnisverteidigung geht. Die Übung soll die Bataillone der Teilstreitkraft (TSK) CIR und andere teilnehmende Übungsverbände aus den anderen TSK und militärischen Organisationsbereichen gezielt auf die Landes- und Bündnisverteidigung vorbereiten.
Dazu trainieren die Übungsteilnehmenden, die im Gefecht notwendigen IT-Services und Kommunikationsverbindungen in Form von Service Delivery Points (SDP) für die Gefechtsstände der Kampftruppe bereitzustellen. Diese SDP sind über Deutschland verteilt und müssen unter taktischen Bedingungen arbeiten. Neben dem Eigenschutz vor Bedrohungen zu Land und aus der Luft gilt es sich wechselnden Lagen anzupassen, die u.a. schnelle Ortswechsel notwendig machen. Da es sich in Teilen um eine freilaufende Übung handelt, trainieren die Soldatinnen und Soldaten teilweise außerhalb von Standort- bzw. Truppenübungsplätzen. Einige Übungsanteile finden zeitgleich unter anderem auch in Ihrem Verbreitungsgebiet bzw. Einzugsgebiet statt.
Die Soldatinnen und Soldaten werden Waffen mit sich führen. Im Rahmen der Übung werden vereinzelt Schüsse mit Platzpatronen zu hören sein (sog. Manövermunition). Es besteht kein Grund zur Sorge!
Aufgrund der aktuellen Lage werden im Rahmen der Übung auch Szenarien der Drohnenabwehr mitgeübt und beispielsweise "Netzwerfer-Drohen" oder Sensorik zur Signalerfassung der Drohnen eingesetzt.
In Folge negativer Erfahrungen aus den Vorjahren bitten wir die Bevölkerung davon abzusehen, den Übungsbetrieb beispielsweise mit ungenehmigten Drohnenüberflügen zu stören oder die Sicherheit der Soldaten zu gefährden. Sollte es dennoch dazu kommen, behalten wir uns eine der Bedrohung angemessene Reaktion vor. Diese erfolgt ausdrücklich in enger Abstimmung mit den örtlichen Polizeibehörden.
Um Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir die Bevölkerung einen Sicherheitsabstand von mind. 100m zum Übungsgeschehen einzuhalten und den Anweisungen des Personals vor Ort sowie den Beschilderungen Folge zu leisten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Filmen, Fotografieren, Abbilden oder Beschreiben von militärischen Vorgängen den objektiven Tatbestand des § 109g Abs. 1 StGB erfüllen kann.
Weitere Informationen können Sie auch unserer Berichterstattung entnehmen:
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