Bundesverfassungsgericht, Katherina Reiche

Karlsruhe: Reiche muss Instagram-Video der Linken löschen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 17:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet das Bundeswirtschaftsministerium vorerst zur Entfernung eines Instagram-Videos. Die endgültige Prüfung der umstrittenen Äußerungen folgt im Hauptsacheverfahren.

Karlsruher Anordnung gegen Ministeriumsvideo

  • Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag der Linken gegen das Instagram-Video statt.
  • Das Video bezog sich auf Reiches Rede vom 23. September nach dem Berliner Wahlsieg der Linken.
  • Die Löschung gilt bis zur Hauptsacheentscheidung, längstens jedoch sechs Monate.
  • Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe stoppt Instagram-Video des Wirtschaftsministeriums

Das Bundesverfassungsgericht hat der Linken im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) Recht gegeben. Das Ministerium muss den Beitrag bis zur Entscheidung über die Organklage, längstens jedoch sechs Monate, entfernen.

Video bezog sich auf Berliner Wahlergebnis

Der Clip enthielt Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Die Ministerin warnte darin vor Folgen für Berlin und den Investitionsstandort Deutschland, weil die Linke über Enteignungen spreche und Antisemitismus offen lebe.

Die Linke sah darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots für Staatsorgane und ihres Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Nachdem eine Aufforderung zur Löschung bis zum 29. September erfolglos geblieben war, stellte die Partei beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag und erhob zugleich Organklage.

Gericht sieht möglichen irreparablen Nachteil

Der Zweite Senat begründete die einstweilige Anordnung mit einem möglichen schweren und irreparablen Nachteil für die Linke, falls die Partei im Hauptsacheverfahren Erfolg haben sollte. Dabei verwies das Gericht auch auf die laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Richterstimmen. Ob die beanstandeten Äußerungen verfassungsgemäß waren, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Ministerium verweist auf Wirtschaftsbezug

Das Ministerium hatte den Beitrag als Fortsetzung einer Rede vor Familienunternehmern dargestellt. Er beziehe sich auf die Auswirkungen und die Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland; der Titel des Clips lautete „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.

Reiches anwaltliche Vertretung argumentierte, zur staatlichen Informationsarbeit gehöre grundsätzlich auch, Gefahren für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu benennen. Die Anwälte stellten zudem einen Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Antisemitismus, der Sicherheit jüdischen Lebens und der internationalen Attraktivität Berlins her.

Linke geht auch gegen andere Politiker vor

Die Partei geht nach der Berliner Wahl mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die ihr über soziale Medien Antisemitismus oder Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige Beiträge wurden anschließend gelöscht, andere blieben bestehen.

Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, wertete die Karlsruher Entscheidung als Beleg dafür, dass CDU-Minister ihre politische Macht für eine Kampagne gegen die Linke eingesetzt hätten.

Die Entscheidung betrifft einen grundlegenden Konflikt staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Regierungsmitglieder dürfen politische Ziele erklären, müssen dabei aber die Chancengleichheit der Parteien beachten. Diese Grenze ist besonders relevant, wenn ein Ministerium soziale Netzwerke nutzt und ein Beitrag dort dauerhaft öffentlich abrufbar bleibt.

Im konkreten Fall trennte das Gericht zwischen der vorläufigen Sicherung politischer Wettbewerbsgleichheit und der abschließenden Bewertung der Äußerungen. Die Löschung verhindert nach der dpa-Meldung zunächst eine weitere Verbreitung des Videos; ob die Aussagen verfassungswidrig waren, entscheidet erst das Hauptsacheverfahren. Die Ministerin kann sich außerhalb der amtlichen Kommunikation weiterhin als Parteipolitikerin oder Privatperson äußern.

Bedeutung für Ministerien und Parteien

Für Bundesministerien erhöht der Beschluss den Druck, amtliche Informationsangebote klar von parteipolitischer Kommunikation zu trennen. Das gilt besonders für Beiträge, die aktuelle Parteiprogramme, Wahlresultate oder gesellschaftliche Konflikte bewerten und zugleich mit dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums begründet werden.

Politisch fällt die Entscheidung in eine Phase, in der die Linke nach ihrem Erfolg bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl an Gewicht gewonnen hat und Gespräche über die Regierungsbildung laufen. Für die Partei ist die Löschung deshalb nicht nur eine juristische Zwischenetappe, sondern auch eine Begrenzung der staatlichen Reichweite eines umstrittenen Vorwurfs. Für die Bundesregierung bleibt offen, wie das Hauptsacheverfahren die zulässige Grenze zwischen Standortkommunikation und parteipolitischer Auseinandersetzung bestimmen wird.

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