LĂ€nder, Vermittlungsausschuss

LĂ€nder wollen Vermittlungsausschuss zu Cannabis

12.03.2024 - 15:43:03

Der Bundestag hat die Weichen gestellt, dass eine Freigabe von Cannabis zum 1. April kommen soll. Ist der Zeitplan zu halten? Im Bundesrat werden EinwÀnde aufgelistet.

Unter den LĂ€ndern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. Drei damit befasste AusschĂŒsse der LĂ€nderkammer empfehlen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken.

Der federfĂŒhrende Gesundheitsausschuss schlĂ€gt unter anderem vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen. Auch der Innen- und der Rechtsausschuss fĂŒhren in ihren Empfehlungen EinwĂ€nde an. Dagegen empfiehlt der Verkehrsausschuss, das Gesetz passieren zu lassen. Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Empfehlungen der AusschĂŒsse folgt, muss sich in der Abstimmung am 22. MĂ€rz zeigen.

Nach dem Gesetz der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben fĂŒr VolljĂ€hrige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» zum gemeinschaftlichen Anbau. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedĂŒrftig. Die LĂ€nderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen und das Verfahren so abbremsen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bereits gegen Verzögerungen gewandt und fĂŒr ein Inkrafttreten am 1. April geworben.

Ausschuss fordert spÀtere Freigabe

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen fĂŒr den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders fĂŒr junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit fĂŒr Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein Inkrafttreten des gesamten Gesetzes erst zum 1. Oktober 2024 vorzusehen.

Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu fĂŒhrten, dass zunĂ€chst nur illegal erworbenes Cannabis mit sich gefĂŒhrt werden könne. «Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben können.» Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. «Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgefĂŒhrt werden kann.» Auch fĂŒr eine effektive PrĂ€vention werde ausreichend Zeit zur Vorbereitung benötigt.

Entstehung von «Plantagen» soll verhindert werden

Der Innenausschuss mahnt unter anderem an, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt tĂ€tig werden dĂŒrften. «Es muss verhindert werden, dass sonst auf diese Weise «Plantagen» entstehen, die dem angestrebten Ziel kleinrĂ€umigen Anbaus entgegenstehen wĂŒrden.» Der Konsum solle zudem «nur in privaten RĂ€umen und befriedeten BesitztĂŒmern, nicht jedoch im öffentlichen Raum» ermöglicht werden. FĂŒr nicht-private InnenrĂ€ume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzurĂ€umen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und SpielplĂ€tzen sichergestellt sei.

Der Rechtsausschuss wendet sich gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie fĂŒr FĂ€lle, die kĂŒnftig legal sind. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei «weder geboten noch begrĂŒndbar». Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass EintrĂ€ge in dem Register getilgt werden. Relevant ist das etwa fĂŒr FĂŒhrungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen fĂŒr Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis, wie das Bundesgesundheitsministerium erlĂ€uterte.

Die Landesinnenminister von CDU und CSU wollen eine Klage gegen das Gesetz prĂŒfen, wie ihr derzeitiger Sprecher, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), am Dienstag nach einem Treffen in Berlin sagte. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses sei das Mindeste, was man zur EntschĂ€rfung der grĂ¶ĂŸten Defizite leisten können. «Wir prĂŒfen auch eine Klage dagegen.» Die Fachleute im bayerischen Gesundheitsministerium sehen indes keine Möglichkeit, die Legalisierung auf dem Klageweg zu stoppen. Man gehe davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, sagte Ministerin Judith Gerlach (CSU). Deshalb sei es in der Hinsicht auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar.

@ dpa.de