Landtag Sachsen-Anhalt, Ausschussgröße

Landtag Sachsen-Anhalt: Streit über Ausschussgröße wird zur Machtfrage

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt streiten die Fraktionen über die Größe der Ausschüsse. Bei zwölf Sitzen könnte die AfD in den Gremien auf ein Patt mit den übrigen Parteien kommen – Grüne und SPD prüfen deshalb eine Klage.

Welche Regeln gibt sich der Landtag in Magdeburg? (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Welche Regeln gibt sich der Landtag in Magdeburg? (Archivbild) - Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Noch vor der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags von Sachsen-Anhalt streiten die Fraktionen über die Regeln für den künftigen Parlamentsbetrieb.

AfD will Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern

Die Vertreter von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW kommen am Freitag in Magdeburg zum Vor-Ältestenrat zusammen. Im Mittelpunkt steht unter anderem die Frage, wie viele Abgeordnete künftig in den Ausschüssen sitzen sollen.

Die AfD schlägt eine Größe von zwölf statt bisher 13 Mitgliedern vor. Die Landtagsverwaltung empfiehlt dagegen elf Sitze, weil diese Größe die Kräfteverhältnisse im Parlament besser abbilden soll.

Patt könnte Anträge verzögern

Bei zwölf Mitgliedern könnte die AfD sechs Plätze erhalten und damit auf ein Patt von 6:6 mit den übrigen Fraktionen kommen. Eine eigene Mehrheit hätte sie damit nicht, könnte Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen aber leichter blockieren oder verzögern. Bei elf Sitzen käme die AfD auf fünf Mandate und müsste sich für Mehrheiten mit anderen Fraktionen verständigen.

Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund stärkste Kraft. Sie erhielt 43,8 Prozent und stellt 39 der 83 Abgeordneten. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen ebenfalls auf 39 Sitze; das BSW hat fünf Mandate. Für eine Mehrheit sind 42 Stimmen nötig.

Streit über Spiegelbildlichkeit

In den Ausschüssen werden Gesetzentwürfe und Anträge beraten sowie Anhörungen durchgeführt. Die anderen Fraktionen befürchten, dass die AfD mit einem 6:6-Verhältnis Selbstbefassungsanträge blockieren könnte. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister, hält eine solche Verteilung mit Blick auf das Wahlergebnis für verfassungsrechtlich bedenklich.

Die Ausschussgröße soll mit der Geschäftsordnung festgelegt werden, über die der Landtag am 6. Oktober nach der Wahl des Landtagspräsidenten entscheiden könnte. Sollten AfD und BSW für zwölf Sitze stimmen, ziehen Grüne und SPD eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Erwägung. Eine Einschätzung der Landtagsjuristen soll im Vor-Ältestenrat beraten werden.

Auch Sitzordnung sorgt für Konflikte

Zusätzlich gibt es Streit über Räume und die Sitzordnung. Die AfD erwägt nach Teilnehmerangaben, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtag in andere Gebäude zu verlagern. Die Betroffenen sehen darin vor allem ein politisches Signal.

Die AfD-Abgeordneten wollen außerdem nicht mehr ganz rechts, sondern in der Mitte des Plenums sitzen. Die Linke nutzt bereits andere Räumlichkeiten.

Spiegelbildlichkeit als Kern des Konflikts

Der Streit berührt ein Grundprinzip parlamentarischer Arbeit: Ausschüsse sollen die Kräfteverhältnisse des Plenums möglichst proportional abbilden. Im neuen Landtag stellt die AfD 39 von 83 Abgeordneten und erreicht damit knapp 47 Prozent. In einem Ausschuss mit elf Sitzen entfielen rechnerisch fünf Mandate auf sie; bei zwölf Sitzen wären es sechs und damit die Hälfte.

Die praktische Bedeutung liegt darin, dass Ausschüsse Gesetzentwürfe und Anträge fachlich beraten, Sachverständige anhören und Entscheidungen des Plenums vorbereiten. Ein Patt würde der AfD keine eigene Mehrheit verschaffen, könnte Beratungen und Beschlussempfehlungen aber erschweren oder verzögern. Die letzte Entscheidung bliebe beim gesamten Landtag.

Organisatorische Entscheidungen mit politischer Wirkung

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase, in der die Regierungsbildung wegen der fehlenden absoluten Mehrheit besonders schwierig ist. AfD und CDU verfügen jeweils über starke Fraktionen, während das BSW mit fünf Mandaten bei Abstimmungen eine wichtige Rolle spielen kann. Deshalb erhalten zunächst technische Fragen wie Ausschussgröße, Sitzordnung und Räume eine erhebliche politische Bedeutung.

Die konstituierende Sitzung ist für den 6. Oktober vorgesehen. Bis dahin müssen die Fraktionen Regeln für den Parlamentsbetrieb finden; eine gerichtliche Prüfung könnte den Konflikt über die Geschäftsordnung anschließend verlängern.

Disclaimer...

de | politik | 70180372 |