Lehrer-Mehrarbeit: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Fall eines Grundschulrektors aus Hannover
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt ĂŒber die Mehrarbeit eines Grundschulrektors aus Hannover und damit ĂŒber die Frage, wie die Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften erfasst und ausgeglichen werden muss.
Bundesverwaltungsgericht nimmt Lehrer-Ăberstunden unter die Lupe
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befasst sich mit der Erfassung und dem Ausgleich von Mehrarbeit von LehrkrĂ€ften. GeklĂ€rt werden soll, ob der Dienstherr empirische Untersuchungen zum Umfang der tatsĂ€chlich geleisteten Arbeitszeit anstellen muss, um eine Ăberschreitung der vorgesehenen Wochenarbeitszeit zu vermeiden. Das Urteil sollte noch am Donnerstag verkĂŒndet werden.
Anlass des Verfahrens ist der Fall eines mittlerweile pensionierten Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht LĂŒneburg hatte ihm eine EntschĂ€digung von 31.435,59 Euro fĂŒr geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Gegen diese Entscheidung hat das Land Niedersachsen Revision eingelegt, ĂŒber die das Bundesverwaltungsgericht nun verhandelt.
Arbeitszeitstudie belegt strukturelle Mehrarbeit von Schulleitern
Der KlĂ€ger hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitungen neben der Unterrichtsverpflichtung bestĂ€tigte. Das Oberverwaltungsgericht erkannte eine zusĂ€tzliche Arbeitsbelastung von fĂŒnf Stunden und 42 Minuten pro Woche als strukturell an. Grundlage waren detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen des Schulleiters ĂŒber ein gesamtes Jahr.
In der mĂŒndlichen Verhandlung in Leipzig konzentrierte sich das Gericht vor allem auf die Frage, ob diese zusĂ€tzliche Arbeit vom Dienstherrn herangezogen, also faktisch angeordnet wurde. Das Land Niedersachsen wies diesen Vorwurf zurĂŒck und erklĂ€rte, Dienstleistungen ĂŒber die regulĂ€re Arbeitszeit hinaus seien nicht angeordnet worden und auch nicht erforderlich gewesen.
Beamtenpflichten und Grenzen der Belastung
Die KlĂ€gerseite vertritt demgegenĂŒber die Auffassung, der Dienstherr habe dem Schulleiter immer mehr Aufgaben ĂŒbertragen, die sich in der regulĂ€ren Arbeitszeit nicht bewĂ€ltigen lieĂen. Weil der Beamte zur ordnungsgemĂ€Ăen ErfĂŒllung seiner Aufgaben verpflichtet sei, komme dies einer Heranziehung zur Mehrarbeit gleich. Damit steht im Zentrum des Verfahrens die Frage, wann aus zusĂ€tzlicher AufgabenfĂŒlle eine rechtlich relevante Ăberlastung wird.
Ăber den Einzelfall hinaus geht es um die grundsĂ€tzliche Bewertung struktureller Mehrarbeit an Schulen. Das Verfahren könnte deshalb Bedeutung fĂŒr zahlreiche Schulleitungen und LehrkrĂ€fte haben, deren Aufgabenfeld sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert hat.
Gewerkschaft warnt vor gesundheitlichen Folgen fĂŒr LehrkrĂ€fte
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nach Angaben der Gewerkschaft fĂŒr Erziehung und Wissenschaft von rund 160.000 LehrkrĂ€ften bundesweit mit Spannung erwartet. GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern betonte am Rande der Verhandlung, es gehe dabei nicht vorrangig um Freizeit- oder finanziellen Ausgleich. Im Mittelpunkt stĂŒnden die Gesundheit der LehrkrĂ€fte und mehr Zeit fĂŒr pĂ€dagogische Arbeit mit den Kindern.
Nach Darstellung der Gewerkschaft klagen viele LehrkrĂ€fte darĂŒber, dass sie einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit fĂŒr organisatorische und zusĂ€tzliche Aufgaben aufwenden mĂŒssen. Dies gehe zulasten der pĂ€dagogischen Arbeit im Unterricht. Die Frage nach verbindlichen Regeln zur Arbeitszeiterfassung wird deshalb zunehmend als Voraussetzung fĂŒr Gesundheitsschutz und UnterrichtsqualitĂ€t gesehen.
Apps und Studien zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit
Obwohl die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit rechtlich beim Arbeitgeber liegt, haben mehrere LandesverbĂ€nde der GEW ihren Mitgliedern eine App zur Dokumentation der Arbeitszeit bereitgestellt. Unter anderem in Hessen, Berlin und Baden-WĂŒrttemberg nutzen bereits Tausende LehrkrĂ€fte diese digitale Erfassung, um ihre tatsĂ€chliche Belastung sichtbar zu machen.
Auch staatliche Stellen haben sich in der Vergangenheit mit der Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften beschĂ€ftigt. In Sachsen lieĂ das Kultusministerium vor einigen Jahren eine eigene Studie erstellen. Demnach leisteten rund die HĂ€lfte aller LehrkrĂ€fte jedes Schuljahr unbezahlte Mehrarbeit von etwa acht Stunden pro Woche. Etwa 17 Prozent der Schulleitungen arbeiteten demnach durchschnittlich ĂŒber alle Schulwochen mehr als 48 Stunden pro Woche.
Forderung nach einfachen Modellen zur Zeiterfassung
Der sĂ€chsische GEW-Vorsitzende Burkhard Naumann sieht die Erfassung der Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften als zwingend erforderlich. Aus seiner Sicht genĂŒgt eine einfache Dokumentation von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen. Die Gewerkschaft schlĂ€gt deshalb ein freiwilliges, leicht handhabbares Modell vor, das LehrkrĂ€ften und Schulleitungen Transparenz ĂŒber ihre tatsĂ€chliche Belastung verschaffen soll.
Welche Konsequenzen sich aus dem Leipziger Verfahren ergeben, hÀngt vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Klar ist bereits jetzt, dass die Diskussion um die Arbeitszeit von LehrkrÀften und die Grenzen der Zumutbarkeit durch den Fall des Grundschulrektors aus Hannover neue Aufmerksamkeit erhÀlt.
Arbeitsbelastung an Schulen rĂŒckt erneut in den Fokus
Die Verhandlung in Leipzig fĂŒgt sich in eine seit Jahren anhaltende Debatte ĂŒber die Arbeitsbelastung von LehrkrĂ€ften ein. Bereits verschiedene landesweite Studien hatten zuvor gezeigt, dass LehrkrĂ€fte und insbesondere Schulleitungen regelmĂ€Ăig deutlich ĂŒber der vorgesehenen Wochenarbeitszeit liegen. Die nun vom Bundesverwaltungsgericht zu klĂ€rende Frage, ob der Dienstherr verpflichtet ist, diese Belastung systematisch zu erfassen und Ăberschreitungen zu vermeiden, berĂŒhrt damit einen Kernkonflikt des deutschen Schulwesens: den Spagat zwischen FachkrĂ€ftemangel, steigenden Anforderungen und begrenzten Ressourcen.
Beamtenrecht, Gesundheitsschutz und UnterrichtsqualitÀt
Beamtenrechtlich geht es um mehr als einzelne Ăberstunden. Entscheidend ist, ob eine strukturelle Mehrarbeit vorliegt, die faktisch vom Dienstherrn veranlasst wird. Wird dies bejaht, könnten dienstrechtliche Konsequenzen folgen â von systematischer Arbeitszeiterfassung bis hin zu organisatorischen Anpassungen an Schulen. Gewerkschaften verweisen in diesem Zusammenhang auf gesundheitliche Risiken durch dauerhafte Ăberlastung und sehen die UnterrichtsqualitĂ€t gefĂ€hrdet, wenn Schulleitungen und LehrkrĂ€fte einen erheblichen Teil ihrer Zeit fĂŒr Verwaltungsaufgaben und zusĂ€tzliche Pflichten aufwenden mĂŒssen.
Signalwirkung fĂŒr Schulen und LĂ€nder
FĂŒr die rund 160.000 LehrkrĂ€fte, die das Verfahren aufmerksam verfolgen, geht es um ein Signal: Wird die Mehrarbeit als strukturelles Problem anerkannt, mĂŒssten LĂ€nder und SchultrĂ€ger ihre Organisation und Personalplanung stĂ€rker an realen Arbeitszeiten ausrichten. Modelle zur digitalen Zeiterfassung, wie sie bereits von Gewerkschaften angeboten werden, könnten dann zum Standard werden. Bleibt die Verantwortung weitgehend bei den LehrkrĂ€ften selbst, dĂŒrfte die Diskussion um Arbeitsbelastung und Gesundheitsschutz an Schulen weiter an SchĂ€rfe gewinnen. In beiden FĂ€llen steht fest, dass das Verfahren ĂŒber den Einzelfall hinausweist und bundesweit Beachtung findet.
