Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station

Leiharbeiter weiterhin mit deutlich geringerer Entlohnung

Veröffentlicht am: 25.02.2020 um 05:01 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Trotz einer gesetzlichen Regelung zur Gelichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft, bleibt die Mehrheit der Leiharbeiter unterbezahlt.

Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Die seit dem Jahr 2017 bestehende gesetzliche Regelung zur Gleichbehandlung von Leiharbeitern und festangestellten BeschĂ€ftigten, greift nicht. Wie in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervorgeht, bleiben 70 Prozent der als Leiharbeiter angestellten KrĂ€fte von der Gleichbezahlung ausgeschlossen. Die derzeit gĂŒltige Regelung sieht eine Gleichstellung erst ab einem BeschĂ€ftigungszeitraum von 9 Monaten vor. Nach den Zahlen, die vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt wurden, wurden in den ersten 6 Monaten des vergangenen Jahres 677.000 Leiharbeiter neu eingestellt, wĂ€hrend im gleichen Zeitraum 694.000 LeiharbeitsvertrĂ€ge ausliefen. Fast die HĂ€lfte dieser BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse hatte eine Dauer von weniger als 3 Monaten. Unter der gesetzlichen Gleichstellungsfrist von 9 Monaten, blieben 489.242 ArbeitsverhĂ€ltnisse. Das Instrumentarium einer Befristung der ArbeitsvertrĂ€ge auf weniger als 9 Monate zur Kostenersparnis, wird laut „Nachrichtennetzwerk Deutschland“ von den Arbeitgebern bewusst eingesetzt. Die Unterschiede in der Entlohnung sind zum Teil eklatant. Laut Bundesagentur fĂŒr Arbeit erhĂ€lt ein Leiharbeiter in einer Vollzeitstelle aktuell einen Durchschnittsverdienst von 1.928 Euro pro Monat. Damit erhĂ€lt ein Leiharbeiter fast 1.400 Euro weniger als ein regulĂ€r beschĂ€ftigter Mitarbeiter. Das Prinzip der Gleichbezahlung kann auch aufgrund von TarifvertrĂ€gen außer Kraft gesetzt werden. In insgesamt 29 TarifvertrĂ€gen wurde die Neunmonatsfrist zum Teil deutlich ausgeweitet. Derzeit erhĂ€lt ein Leiharbeiter in der Praxis nach spĂ€testens 15 Monaten BeschĂ€ftigungsdauer eine tarifliche Bezahlung. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Springer, der die Anfrage stellt hatte, mahnte von der Bundesregierung eine Neuregelung auf dem Sektor der Leiharbeit an. Die Leiharbeiter sind von den gesetzlichen Regelungen bereits vom KĂŒndigungsschutz ausgenommen, der fĂŒr TarifbeschĂ€ftigte gilt. Die Unternehmen haben bereits diesen Vorteil der FlexibilitĂ€t. Eine faire Behandlung der Leiharbeiter fĂŒr diese prekĂ€ren ArbeitsverhĂ€ltnisse erfordert dann wenigstens die Gleichbehandlung in materieller Hinsicht, forderte Springer gegenĂŒber dem „Nachrichtennetzwerk Deutschland“.

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