Bundesverfassungsgericht, Katherina Reiche

Linke gewinnt in Karlsruhe: Reiche muss Video löschen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 17:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundesverfassungsgericht ordnet die vorlĂ€ufige Entfernung eines Videos vom Instagram-Account des Wirtschaftsministeriums an. Die endgĂŒltige Bewertung der Äußerungen soll erst im Hauptsacheverfahren erfolgen.

Reiches Ministeriumsbeitrag bleibt vorerst offline

  • Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag der Linken mit sechs zu zwei Stimmen statt.
  • Das Video stammt von einer Rede am 23. September und wurde auf dem Instagram-Account des Ministeriums veröffentlicht.
  • Die Löschung gilt bis zur Hauptsacheentscheidung, höchstens jedoch sechs Monate.
  • Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
  • Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Die Linke ist vors Bundesverfassungsgericht gezogen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa Die Partei wendet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Bundeswirtschaftsministeriums. (Archivbild) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe stoppt vorerst Ministeriums-Video

Im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht ordnete an, dass das auf der Seite des Ministeriums veröffentlichte Video zunÀchst entfernt werden muss.

Video bezieht sich auf Berliner Linke

Der Clip enthĂ€lt Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Die Ministerin warnte darin vor Folgen fĂŒr die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, weil eine Partei ĂŒber Enteignung spreche und Antisemitismus offen lebe.

Eilantrag mit sechs zu zwei Stimmen erfolgreich

Die Linke hatte Reiche zuvor anwaltlich aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu löschen. Nachdem dies nicht geschah, erhob die Partei Organklage und stellte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht.

Der Zweite Senat gab dem Eilantrag statt. Reiche muss das Video bis zur Entscheidung ĂŒber die Organklage entfernen, lĂ€ngstens jedoch fĂŒr sechs Monate. Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen.

Hauptsacheverfahren bleibt entscheidend

Nach Auffassung des Gerichts könnte der Linken durch die weitere Verbreitung ein schwerer und irreparabler Nachteil bei der gleichberechtigten Teilnahme am politischen Wettbewerb entstehen. Dabei verwiesen die Richterinnen und Richter auch auf die laufenden GesprÀche zur Regierungsbildung in Berlin.

Ob Reiches Äußerungen verfassungsgemĂ€ĂŸ waren, soll erst im Hauptsacheverfahren geklĂ€rt werden. Sollte die Organklage spĂ€ter keinen Erfolg haben, darf sich die Ministerin nach der Entscheidung erneut Ă€ußern; als Parteipolitikerin oder Privatperson bleibt sie dabei an die Meinungsfreiheit gebunden.

Ministerium verweist auf Wirtschaftsbezug

Die Linke wirft Reiche vor, als Wirtschaftsministerin das NeutralitĂ€tsgebot fĂŒr Staatsorgane verletzt und sich einseitig parteipolitisch gegen die Partei geĂ€ußert zu haben. Das Ministerium hatte erklĂ€rt, der Beitrag sei die VerlĂ€ngerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich auf Gefahren fĂŒr den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Auch Reiches anwaltliche Vertretung argumentierte mit dem wirtschaftspolitischen Zusammenhang. Die Auseinandersetzung ĂŒber Antisemitismus und die Sicherheit jĂŒdischen Lebens habe zugleich eine Bedeutung fĂŒr die internationale AttraktivitĂ€t Berlins als Investitionsstandort.

Linke geht auch gegen andere Politiker vor

Die Linke wendet sich nach eigenen Angaben auch gegen andere Politiker, die der Partei ĂŒber soziale Netzwerke Antisemitismus oder eine NĂ€he zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige dieser BeitrĂ€ge wurden nach anwaltlichen Schreiben gelöscht, andere blieben online.

Die Entscheidung betrifft einen zentralen Grundsatz staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Regierungsmitglieder dĂŒrfen politische Positionen vertreten, mĂŒssen dabei aber zwischen ihrem Partei- und Regierungsamt unterscheiden. Veröffentlicht ein Ministerium einen Beitrag ĂŒber seine offiziellen KanĂ€le, gelten dafĂŒr andere MaßstĂ€be als bei einer privaten oder parteipolitischen Äußerung.

Im Mittelpunkt steht deshalb nicht nur die Kritik an der Linken, sondern auch die Frage, ob das Wirtschaftsministerium den institutionellen Rahmen fĂŒr eine parteipolitische Auseinandersetzung genutzt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsatzfrage im Eilverfahren ausdrĂŒcklich offengelassen. Es begrĂŒndete den vorlĂ€ufigen Schritt mit der möglichen BeeintrĂ€chtigung der politischen Chancengleichheit wĂ€hrend der Regierungsbildung in Berlin.

VorlÀufige Löschung, offene Hauptsache

Die Löschung gilt lĂ€ngstens sechs Monate oder bis zur Entscheidung ĂŒber die Organklage. Damit ist weder abschließend festgestellt, dass Reiches Äußerungen verfassungswidrig waren, noch ist der Ministerin jede Wiederholung untersagt. Das Gericht stellt vielmehr die Folgen gegeneinander: Eine fortdauernde Verbreitung könnte den politischen Wettbewerb zulasten der Linken beeinflussen, wĂ€hrend eine spĂ€tere Aufhebung der Anordnung eine erneute Äußerung weiterhin ermöglichen wĂŒrde.

FĂŒr die politische Kommunikation von Ministerien setzt der Beschluss damit ein vorlĂ€ufiges Signal. Besonders sensibel sind BeitrĂ€ge, die staatliche Informationsarbeit, wirtschaftspolitische Argumentation und Angriffe auf eine Partei miteinander verbinden.

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