Linke scheitert mit Antrag gegen Hagel vor Stuttgarter Gericht
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 12:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtlicher Beschluss mit möglicher Beschwerde
- Das Verwaltungsgericht Stuttgart ordnete Hagels Aussagen als allgemeinpolitische Äußerungen ein.
- Die Entscheidung betrifft Äußerungen zur Berliner Polizei und zu Elif Eralp.
- Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich.
Gericht weist Antrag der Berliner Linken zurück
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Antrag der Berliner Linken auf Unterlassung von Äußerungen des baden-württembergischen Innenministers Manuel Hagel abgelehnt. Hagel hatte Berliner Polizisten nach dem Wahlsieg der Linken einen Wechsel in den Südwesten angeboten und deren Spitzenkandidatin Elif Eralp als „linke Clan-Bürgermeisterin“ bezeichnet.
Gericht sieht keine amtliche Äußerung
Nach der Begründung des Gerichts handelte Hagel nicht in seiner Rolle als Innenminister, sondern als Parteipolitiker. Seine Aussagen seien allgemeinpolitisch und fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Das Amt des Innenministers schließe politische Äußerungen zu polizeilichen oder anderen innenpolitischen Themen nicht aus. Die bloße Bezugnahme auf die Polizei reiche nicht aus, um einen spezifischen Amtsbezug herzustellen. Deshalb unterlägen die Aussagen nach Auffassung des Gerichts nicht dem Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot für amtliche Äußerungen.
Beschwerde binnen zwei Wochen möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bekanntgabe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden. Hagel erklärte, das Verwaltungsgericht Stuttgart habe Recht gesprochen; er wolle sich auf seine Arbeit für Baden-Württemberg konzentrieren.
Streit um Äußerungen zu Elif Eralp
Hagel hatte erklärt, die Berliner Polizei sei zu schade für eine „linke Clan-Bürgermeisterin“, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen wolle. Zugleich verwies er auf Baden-Württemberg und die dortige Wertschätzung für Polizistinnen und Polizisten.
Die Linke hatte Hagel zuvor zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Sie argumentierte, der CDU-Politiker habe sich als Innenminister in den politischen Wettbewerb eingemischt und gegen staatliche Neutralitätspflichten verstoßen.
Berliner Linke plant Koalition
Die Linke war bei der Berlin-Wahl am 20. September mit Abstand stärkste Kraft geworden. Sie will mit Grünen und SPD eine Koalition bilden und mit Eralp die Regierende Bürgermeisterin stellen.
In ihrem Wahlprogramm hatte die Partei angekündigt, eine weitere Aufrüstung der Polizei zu stoppen und Mittel unter anderem in die Straßensozialarbeit umzuschichten. Der Berliner Landesverband geht zudem gegen weitere Politiker vor, die der Partei über soziale Medien Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ordnet die Äußerungen Manuel Hagels rechtlich nicht dem staatlichen Handeln seines Ministeriums, sondern seiner politischen Kommunikation zu. Damit greift für die beanstandeten Aussagen nach der gerichtlichen Begründung nicht das strengere Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot staatlicher Stellen.
Entscheidend war dem Gericht zufolge, dass Hagel zwar auf die Polizei Bezug nahm, aber keinen hinreichend konkreten Amtsbezug herstellte. Das Amt des Innenministers schließt demnach politische Äußerungen zu innen- und polizeipolitischen Themen nicht grundsätzlich aus. Die Abgrenzung zwischen Ministeramt und Parteipolitik bleibt damit der zentrale Punkt des Verfahrens.
Rechtliche und politische Folgen
Für die Berliner Linke bedeutet die Entscheidung zunächst, dass sie die begehrte Unterlassung nicht im Eilverfahren durchsetzen konnte. Der Beschluss ist jedoch noch nicht endgültig: Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.
Politisch fällt das Verfahren in eine angespannte Phase nach der Berliner Wahl. Die Linke ist dort stärkste Kraft geworden und verhandelt über ein Bündnis mit Grünen und SPD. Hagels Äußerungen berühren deshalb zugleich den Streit über Polizeipolitik, die Verwendung staatlicher Mittel und die Grenzen parteipolitischer Auseinandersetzungen nach einer Wahl.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
stern: „'Linke Clan-Bürgermeisterin': Antrag der Berliner Linken gegen Hagel vor Gericht erfolglos“ (22.10.2026)
Der Artikel bestätige die Zurückweisung des Unterlassungsantrags und stelle die gerichtliche Abgrenzung zwischen amtlicher Äußerung und Parteipolitik heraus. Zusätzlich werde berichtet, dass die Linke gegen weitere Politiker wegen Vorwürfen über Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgehe.
FOCUS online: „Linke verliert Gerichtsverfahren gegen Hagel“ (22.10.2026)
Der Beitrag bestätige ebenfalls die Entscheidung und betone stärker das Argument der Linken, Hagel habe als Innenminister gegen Neutralitätspflichten verstoßen. Offen bleibe als nächster rechtlicher Schritt, ob Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werde.
Beide Beiträge stimmten beim Ergebnis und bei der gerichtlichen Begründung überein. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Der stern stelle das Vorgehen der Berliner Linken breiter dar, während FOCUS online den Streit um den Amtsbezug und die mögliche weitere Beschwerde hervorhebe.
