Neue Bundeswehr-Regel: Politik fĂŒr pragmatische Lösung
06.04.2026 - 13:22:55 | dpa.deDie GrĂŒnen fordern eine Korrektur der neuen Regel, dass sich MĂ€nner zwischen 17 und 45 Jahren lĂ€ngere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen mĂŒssen. Die Regelung sei wenig sinnhaft und gefĂ€hrde die Akzeptanz des neuen Wehrdiensts, sagte Fraktionschefin Britta HaĂelmann der Deutschen Presse-Agentur.
«Verteidigungsminister (Boris) Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da», meinte HaĂelmann. «Sie verantworten die ĂŒberhasteten Beratungen des Parlaments und haben fĂŒr mehr BĂŒrokratie und weniger Akzeptanz und Wehrhaftigkeit gesorgt. «Sie mĂŒssen jetzt diese Fehler schnellstmöglich korrigieren.»Â
Das Verteidigungsministerium hatte die neue Regel im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz am Osterwochenende bestĂ€tigt, nachdem die «Frankfurter Rundschau» berichtet hatte. Allerdings blieben einige Fragen offen und manches an den neuen Vorgaben ist widersprĂŒchlich.Â
Die SPD-Fraktion im Bundestag geht davon aus, dass die Regel aktuell ĂŒberhaupt nicht greift. «Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht fĂŒr MĂ€nner zwischen 17 und 45, sich lĂ€ngere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen», sagte der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer Johannes Fechner der «Welt». Die fragliche Vorschrift beziehe sich ausdrĂŒcklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht.Â
Wer ist betroffen?
Es geht um MĂ€nner im wehrdienstfĂ€higen Alter zwischen von 17 bis 45 Jahren. Geregelt ist das nach Angaben des Verteidigungsministeriums im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft trat. Ein Ministeriumssprecher erklĂ€rte: «Nach dem Gesetzeswortlaut sind mĂ€nnliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die lĂ€nger als drei Monate dauern, vorab beim zustĂ€ndigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen.» Neu ist, dass die Regel auch auĂerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.
Wie wird diese Regelung begrĂŒndet?
Mit dem neuen Wehrdienstgesetz wurde fĂŒr junge MĂ€nner ab dem Jahrgang 2008 eine Musterungspflicht eingefĂŒhrt. Sie mĂŒssen zunĂ€chst einen Fragebogen ausfĂŒllen und spĂ€ter auf Einladung auch an der Untersuchung teilnehmen, ob sie fit fĂŒr den Wehrdienst sind. So soll die Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten wachsen.Â
Der Wehrdienst ist nach wie vor freiwillig; die Wehrpflicht bleibt vorerst ausgesetzt. Trotzdem erklĂ€rt das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr mĂŒsse fĂŒr den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls lĂ€ngerfristig im Ausland aufhalte. Das neue Gesetz sei die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf Elemente des neuen Wehrdiensts wie die verpflichtende Musterung in der praktischen Umsetzung zu stĂŒtzen.
Warum herrscht Verwirrung?
Auch auf Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was diese Genehmigungspflicht fĂŒr Auslandsaufenthalte in der Praxis bedeutet. Denn einerseits verwies der Sprecher auf den Gesetzestext. Andererseits hieĂ es: «Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.» Ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, blieb offen.Â
Der Sprecher erklĂ€rte nur: «Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.» Das heiĂt wohl: Eine Strafe bei Regelbruch ist nicht zu erwarten. Wie oft seit Jahresbeginn Genehmigungen beantragt wurden, konnte das Ministerium ebenfalls nicht sagen.
Wie reagiert die Opposition?
Wie die GrĂŒnen findet auch die Linken-Abgeordnete Desiree Becker das Wehrdienstgesetz «handwerklich schlecht gemacht» und sieht es als Vorbereitung einer kommenden Wehrpflicht. Es sei erstaunlich, dass das Gesetz im Nachhinein konkretisiert werden solle, meinte Becker. «Gerade bei so weitreichenden Eingriffen mĂŒsste von Anfang an ein klarer und rechtssicherer Rahmen bestehen.»Â
Der AfD-Verteidigungspolitiker RĂŒdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wĂ€re gut beraten, «eine pragmatische Lösung ohne groĂen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge MĂ€nner zu erarbeiten».
Und was sagt die Koalition?
Die Koalitionsparteien Union und SPD reagierten zurĂŒckhaltend. Der CSU-Verteidigungspolitiker Thomas Erndl sprach sich in der «Welt» fĂŒr eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloĂe «Mitteilungspflicht», sagte Erndl.Â
Der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, meinte: «FĂŒr die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammt, fĂŒr uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz.»
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