Haftstrafe fĂŒr 95-jĂ€hrige Holocaust-Leugnerin
26.06.2024 - 18:26:24Immer wieder leugnete sie, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden: Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Hamburg die 95-jÀhrige Ursula Haverbeck zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. «Sie haben vorsÀtzlich geleugnet», sagte die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsverfahren zu der Angeklagten. «Sie wussten, dass das, was Sie sagten, verbreitet wird.» Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig.
In der Gesamtfreiheitsstrafe enthalten ist laut Hamburger Landgericht ein Berliner Urteil von 2022 in einem anderen Prozess. Damals war Haverbeck zu einem Jahr GefÀngnisstrafe verurteilt, trat die Haft aber bislang nicht an. Vier Monate der in Hamburg verhÀngten Strafe werden zudem als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjÀhrigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. Nach den Urteilen in Berlin und Hamburg soll Haverbeck also weiterhin insgesamt ein Jahr in Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Volksverhetzung in zwei FĂ€llen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen wohnende Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des LĂŒneburger Prozesses gegen den frĂŒheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins «Panorama» verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. Nach SchĂ€tzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
«Sie ist unbelehrbar»
Die in rechtsextremen Kreisen populÀre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten GefÀngnis ohne BewÀhrung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es in der Hansestadt aber nun erst neun Jahre spÀter.
«Sie ist unbelehrbar», hatte die StaatsanwĂ€ltin in ihrem PlĂ€doyer ĂŒber die Frau gesagt. Die Anklage hatte eine etwas höhere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger plĂ€dierte auf Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass seine Mandantin wollte, dass die Interviews veröffentlicht werden, lautete eines seiner Argumente.
Im voll besetzten Zuschauerraum unterbrachen UnterstĂŒtzer der Angeklagten den Prozess trotz aller Ermahnungen mehrmals mit lauten Zwischenrufen. Sie applaudierten lautstark, als die Angeklagte in einem sehr langen, sogenannten letzten Wort einige ihrer Thesen wiederholte. Als einige AnhĂ€nger als Zeichen des Protestes den Raum verlieĂen, rief ihnen die Vorsitzende Richterin nach: «Gehen Sie raus, ich brauche solche Zuschauer nicht.»
Seit Jahren mĂŒssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen der notorischen Holocaust-Leugnerin Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne BewĂ€hrung. Haverbeck saĂ wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im GefĂ€ngnis.


