MinisterprÀsidentenkonferenz: Rheinland-Pfalz bleibt bis 2027 Vorsitzland
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 21:54 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSRheinland-Pfalz fĂŒhrt den Vorsitz der MinisterprĂ€sidentenkonferenz um ein weiteres Jahr fort. Die Regierungschefs der LĂ€nder beschlossen, dass Schleswig-Holstein den Vorsitz anschlieĂend am 1. Oktober 2027 ĂŒbernimmt.
Reihenfolge der VorsitzlÀnder bleibt bestehen
Die rheinland-pfĂ€lzische Staatskanzlei teilte die Entscheidung am Donnerstag mit. Die Reihenfolge der VorsitzlĂ€nder bleibe unberĂŒhrt, hieĂ es.
MinisterprĂ€sident und MPK-Vorsitzender Gordon Schnieder erklĂ€rte, Rheinland-Pfalz verfĂŒge durch den laufenden Vorsitz ĂŒber die notwendigen Strukturen und sei deshalb bereit, die Aufgabe ein weiteres Jahr wahrzunehmen. Er verwies zudem auf die enge und vertrauensvolle Abstimmung mit den anderen LĂ€ndern.
LÀnder setzen auf KontinuitÀt
Niedersachsens MinisterprĂ€sident und MPK-Co-Vorsitzender Olaf Lies dankte Rheinland-Pfalz fĂŒr die Ăbernahme der Verantwortung. Die Entscheidung zeige in einer unvorhergesehenen Situation, wie schnell und geschlossen der LĂ€nderkreis handeln könne.
Lies betonte zugleich die Bedeutung stabiler AblÀufe mit Blick auf anstehende Reformen von Bund und LÀndern. KontinuitÀt sei gerade in dieser Phase ein Wert an sich.
Die MinisterprĂ€sidentenkonferenz ist das zentrale Koordinierungsgremium der 16 LĂ€nder. Sie dient dazu, gemeinsame Positionen gegenĂŒber dem Bund zu entwickeln und lĂ€nderĂŒbergreifende Vorhaben abzustimmen. Der Vorsitz wechselt grundsĂ€tzlich nach einer festgelegten Reihenfolge; die VerlĂ€ngerung verĂ€ndert diese Reihenfolge nach Angaben der rheinland-pfĂ€lzischen Staatskanzlei nicht.
Rheinland-Pfalz bleibt damit auch in der zusĂ€tzlichen Amtszeit organisatorisch und politisch fĂŒr die Vorbereitung der Beratungen verantwortlich. Dazu gehören die Abstimmung zwischen den Landesregierungen, die Koordinierung gemeinsamer BeschlĂŒsse und die Vertretung der LĂ€nderinteressen in GesprĂ€chen mit dem Bund. Der Vorsitz verleiht dem jeweiligen Land keine zusĂ€tzlichen verfassungsrechtlichen Befugnisse gegenĂŒber den anderen LĂ€ndern.
KontinuitÀt vor dem nÀchsten regulÀren Wechsel
Die Entscheidung fĂ€llt in eine Phase, in der Bund und LĂ€nder bei Reformvorhaben regelmĂ€Ăig auf gemeinsame Vereinbarungen angewiesen sind. Dazu zĂ€hlen unter anderem Fragen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, der Verwaltungsmodernisierung und der Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben durch die LĂ€nder. Eine FortfĂŒhrung kann bestehende ArbeitsablĂ€ufe sichern und einen unmittelbaren Wechsel der koordinierenden Strukturen vermeiden.
Mit dem genannten Ăbergabetermin am 1. Oktober 2027 bleibt Schleswig-Holstein als nĂ€chstes Vorsitzland vorgesehen. FĂŒr BĂŒrger bedeutet die Regelung vor allem, dass die laufende Abstimmung der LĂ€nder ĂŒber ein weiteres Jahr unter rheinland-pfĂ€lzischer Koordination fortgesetzt wird; konkrete politische Ergebnisse hĂ€ngen weiterhin von den Entscheidungen aller LĂ€nder und den Verhandlungen mit dem Bund ab.
