Messerattacke am Holocaust-Mahnmal - Angeklagter schweigt
20.11.2025 - 11:15:38Neun Monate nach der Messerattacke auf einen Besucher des Holocaust-Mahnmals in Berlin steht der mutmaĂliche AttentĂ€ter vor Gericht. Der 19 Jahre alte Syrer wird zunĂ€chst im Prozess vor dem Kammergericht Berlin schweigen. Er habe seinem Mandanten dazu geraten, erklĂ€rte Verteidiger Daniel Sprafke.Â
Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistisch und antisemitisch motivierten Tat aus. Sie wirft dem 19-JĂ€hrigen versuchten Mord, gefĂ€hrliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer auslĂ€ndischen terroristischen Vereinigung vor. Am 21. Februar soll der Angeklagte aus Sachsen in die Hauptstadt gefahren sein, um im Namen des «Islamischen Staats» (IS) den Angriff zu verĂŒben.Â
Angriff im Namen des ISÂ
Wassim Al M. sei AnhĂ€nger der Ideologie der terroristischen Organisation des IS gewesen, so StaatsanwĂ€ltin Katrin Fischer bei der Verlesung der Anklage. Wegen dieser Gesinnung und «angetrieben durch die Eskalation des Nahostkonflikts» habe er im Namen des IS einen Angriff auf einen Menschen begehen und «dadurch einen ReprĂ€sentanten der von ihm abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft» töten wollen. Kurz vor der Tat habe der 19-JĂ€hrige ĂŒber einen Messengerdienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS ĂŒbersandt und sich als Mitglied angedient.
Laut Anklage wĂ€hlte der 19-JĂ€hrige das Holocaust-Mahnmal als Tatort, weil er davon ausging, dort «mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen jĂŒdischen Glaubens» zu treffen. Die Tatwaffe - ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge - soll er sich im Internet beschafft haben.Â
Tourist im Stelenfeld attackiert
Im Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals, das an die Ermordung von sechs Millionen Juden unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erinnert, griff er dann laut Anklage den Berlin-Besucher von hinten an. Dabei habe der 19-JĂ€hrige dem Opfer einen 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle zugefĂŒgt. AuĂerdem erlitt der inzwischen 31 Jahre alte Mann eine mehr als sechs Zentimeter lange Stichverletzungen im Gesicht und eine weitere am Finger. Nach der Tat soll er «Allahu Akbar» (auf Deutsch etwa «Gott ist groĂ») gerufen haben.Â
Das Opfer hatte die GedenkstĂ€tte an jenem 21. Februar mit Freunden besucht, wie sein Anwalt Sebastian Sevenich am Rande des Prozesses erklĂ€rte. Der ErnĂ€hrungswissenschaftler aus dem Baskenland tritt im Prozess als NebenklĂ€ger auf und wird vor Gericht als Zeuge aussagen. Dies ist fĂŒr den 3. Dezember geplant, wie sein Anwalt erklĂ€rte.
Opfer schwer traumatisiert
Der 31-JĂ€hrige ist nach Angaben von Sevenich bis heute nicht arbeitsfĂ€hig wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zudem leide er infolge der Stichverletzungen an NervenschĂ€den. «Die Konfrontation mit dem Verfahren ist natĂŒrlich Stress fĂŒr ihn», sagte der Anwalt. Sein Mandant wolle sich dem aber stellen.Â
Laut Anklage konnte der Spanier nur durch das schnelle Eingreifen von RettungskrĂ€ften und eine Notoperation gerettet werden. Der Mann wurde fĂŒr einige Zeit in ein kĂŒnstliches Koma versetzt, so die Behörden.
Festnahme im Umfeld des TatortsÂ
Der Angeklagte wurde wenige Stunden nach der Tat im Umfeld der GedenkstĂ€tte festgenommen. Nach Behördenangaben lief er am 21. Februar gegen 20.45 Uhr wĂ€hrend der noch laufenden Ermittlungsarbeiten auf Polizisten zu. Diese bemerkten seine blutverschmierten HĂ€nde und Blut auf seiner Hose, wie es damals hieĂ.Â
In seinem Rucksack fanden Polizisten neben der mutmaĂlichen Tatwaffe unter anderem auch einen Koran, wie es damals hieĂ. Der junge Mann wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ohne Eltern in DeutschlandÂ
Nach Behördenangaben kam der 19-JĂ€hrige 2023 als unbegleiteter, minderjĂ€hriger FlĂŒchtling - also ohne seine Eltern - nach Deutschland. Er soll kurz nach seinem 17. Geburtstag aus Syrien ĂŒber die TĂŒrkei nach Deutschland geflohen sein. Hier erhielt er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und wohnte in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Da der Angeklagte zur Tatzeit mit 19 Jahren Heranwachsender war, muss das Gericht entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht. Im Fall einer Jugendstrafe lÀge die Höchststrafe bei 15 Jahren, wenn das Gericht von einem besonders schweren Fall ausginge. Beim Erwachsenenstrafrecht wÀre eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.





