Was sich fĂŒr Rentner ab Juli Ă€ndert
30.06.2023 - 12:19:49Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen ab Juli mehr Geld. Mit der jĂ€hrlichen Rentenanpassung steigen die AltersbezĂŒge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. AuĂerdem kommt es mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an den im Westen - ein Jahr frĂŒher als geplant.
Wie viel mehr Rente macht das aus?
Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Es handelt sich aber um monatliche Brutto-BetrĂ€ge - das heiĂt, vor dem Abzug der BeitrĂ€ge fĂŒr die Kranken- und Pflegeversicherung. Die jĂ€hrliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl fĂŒr Altersrentner als auch fĂŒr diejenigen, die wegen ArbeitsunfĂ€higkeit bereits frĂŒher in Rente sind (Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch. EmpfĂ€nger mĂŒssen nichts dafĂŒr tun.
Können RuhestÀndler durch die Rentenanhebung erstmalig steuerpflichtig werden?
Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben - wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen - den Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro fĂŒr Alleinstehende ĂŒberschreitet. Die Folge: Die Abgabe einer SteuererklĂ€rung wird dann zur Pflicht. FĂŒr Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald nach AbzĂŒgen in Summe mehr als 21 816 Euro Jahresrente ĂŒbrig bleiben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden durch die Rentenerhöhung nun zwar 109 000 Rentnerinnen und Rentner neu steuerpflichtig. Zum Jahresbeginn sind aber deutlich mehr, nĂ€mlich 195 000, aus der Steuerpflicht herausgefallen, da der Grundfreibetrag auf die genannten 10 908 Euro erhöht wurde.
Warum wird die Rente im Osten stĂ€rker angehoben als im Westen?Â
Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jĂ€hrlich unter BerĂŒcksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen BundeslĂ€ndern, gilt ab Juli nun ein einheitlicher Wert von 37,60 Euro.
WofĂŒr genau steht dieser Rentenwert ĂŒberhaupt?Â
Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt oder Rentenpunkt wert ist. Die Entgeltpunkte sammeln Versicherte ĂŒber die Jahre: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt im Land, bekommt dafĂŒr einen Punkt - wer halb so viel verdient, erhĂ€lt 0,5 Punkte. Wer mehr verdient und damit mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt entsprechend mehr Punkte gutgeschrieben. Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente. Rentenpunkte gibt es auch fĂŒr Zeiten von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Wer entscheidet eigentlich jedes Jahr ĂŒber die Rentenerhöhung?
Die Bundesregierung und die BundeslĂ€nder: Die Regierung legt eine Verordnung ĂŒber die Anpassung der Renten zum 1. Juli unter BerĂŒcksichtigung der zurĂŒckliegenden Lohnentwicklung im Land vor. Dieser Verordnung mĂŒssen dann noch die BundeslĂ€nder im Bundesrat zustimmen, was in der Regel Formsache ist. Der Bundestag muss nicht beteiligt werden.
Und wer bezahlt die Rente?
Alle, die aktuell in die Rentenkasse einzahlen: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat RentenbeitrĂ€ge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abfĂŒhren. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rentner sind, die eigene Rente wird dann von der nĂ€chsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird auĂerdem durch BundeszuschĂŒsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstĂŒtzt.
Wird die Rente weiter steigen?Â
Nach EinschĂ€tzung der Rentenversicherung wird es auch im nĂ€chsten Jahr wieder einen Anstieg geben. Auch vom Bundessozialministerium heiĂt es: «Aktuell abgeschlossene TarifvertrĂ€ge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.» Ein langfristiger Vorausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings rechtlich durch eine Schutzklausel («Rentengarantie») ausgeschlossen. Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die EinkĂŒnfte nach einer Lohn-Delle wieder an, können die dann folgenden jĂ€hrlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwĂ€cher ausfallen.
Und die RentenbeitrÀge?
Die bleiben nach einer VorausschÀtzung der Rentenversicherung in den nÀchsten drei Jahren beim heutigen Stand von 18,6 Prozent. 2027 wird aber dann mit einem Anstieg auf 19 und 2028 auf 20 Prozent gerechnet.
Angenommen ich erreiche bald das Rentenalter, wie beantrage ich die Rente?
Den Rentenantrag können angehende RuhestÀndler zum Beispiel online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen. Benötigt werden bei Antragstellung unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN. Damit die Rente auch garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.
Was ist, wenn ich die Frist versÀume?
Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhĂ€lt die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rĂŒckwirkend. Wer auch diese Frist versĂ€umt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat flieĂt.
Wo kann ich sehen, welche Rente ich spĂ€ter einmal bekomme?Â
Das steht in der jĂ€hrlich per Post verschickten Renteninformation. Ab jetzt gibt es aber auch eine Möglichkeit, das online abzufragen. Auf der Plattform rentenuebersicht.de können sich BĂŒrger seit Freitag einen GesamtĂŒberblick ĂŒber ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge verschaffen und sich ĂŒber die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren. Allerdings ist die Seite noch nicht vollstĂ€ndig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur VerfĂŒgung stellen. Im Laufe des Jahres soll das ausgebaut werden. Registrierung und Login laufen ĂŒber die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen «AusweisApp2» auf dem Smartphone. AuĂerdem benötigt man seine Steuer-ID.


