Cannabis-Gesetzes, Bundestagsbeschluss

ÄrzteprĂ€sident fĂŒr Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes

25.02.2024 - 13:34:50 | dpa.de

Nach dem Bundestagsbeschluss fĂŒr eine teilweise Legalisierung von Cannabis richten sich die Blicke auf die letzte HĂŒrde im Bundesrat.

ÄrzteprĂ€sident Klaus Reinhardt sprach sich dafĂŒr aus, die Umsetzung dort noch aufzuhalten. "Umsetzen mĂŒssen das Gesetz letzten Endes die BundeslĂ€nder", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). Bei ihnen gebe es auch wegen Warnungen von Ärzteschaft, Justiz, Polizei und PĂ€dagogen erhebliche Bedenken. "Der richtige Ort, um diese Bedenken zu artikulieren, ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat." Dort mĂŒsse das Gesetz frei von parteipolitischen ZwĂ€ngen noch einmal grundsĂ€tzlich ĂŒberdacht werden, sagte Reinhardt.

Der Bundestag hatte am Freitag mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge beschlossen. Nach dem Gesetz der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben fĂŒr VolljĂ€hrige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen". Das Gesetz soll am 22. MĂ€rz abschließend in den Bundesrat kommen. ZustimmungsbedĂŒrftig ist es nicht, die LĂ€nderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Aus den LĂ€ndern wurden bereits Bedenken wegen der kurzen Frist bis zum 1. April laut. Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafĂŒr einsetzen, dass das Gesetz erst spĂ€ter in Kraft tritt. "Die verbleibende Zeit von nur fĂŒnf Wochen reicht nicht annĂ€hernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rĂŒckwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können", sagte Justizminister Benjamin Limbach (GrĂŒne) am Freitag. Allein in NRW mĂŒsste in zehntausenden FĂ€llen geprĂŒft werden, ob verhĂ€ngte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen seien. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (GrĂŒne) bemĂ€ngelte die Verabschiedung des Gesetzes, "ohne dass den LĂ€ndern fĂŒr die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird".

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