Deutschland, Sachsen

LÀnder wollen Gesetz zur Selbstbestimmung nachschÀrfen

02.06.2026 - 10:00:16 | dpa.de

Nach dem Fall Liebich fordern Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen schĂ€rfere Regeln, um einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts zu verhindern. Welche Änderungen stehen im Raum?

Der Fall von Marla Svenja Liebich hat eine neue Debatte ĂŒber das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst.  - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
Der Fall von Marla Svenja Liebich hat eine neue Debatte ĂŒber das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst. - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Mehrere BundeslĂ€nder wollen das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) verschĂ€rfen. Ziel der gemeinsamen LĂ€nderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen ist es, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stĂ€rken, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetzes wirksam zu verhindern, wie das sĂ€chsische Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. 

Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte Diskussion ausgelöst

Mit Blick auf den Fall der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hatte sich bereits Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fĂŒr eine Gesetzesreform ausgesprochen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung rechtskrĂ€ftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilt worden.

Anschließend hatte Liebich das Geschlecht von mĂ€nnlich auf weiblich Ă€ndern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins FrauengefĂ€ngnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Liebich wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet. Liebich kann dagegen aber noch Beschwerde einreichen.

Gegen mögliche MissbrauchsfÀlle vorgehen

Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen bitten die Bundesregierung nun, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen rechtssicheren PrĂŒfmechanismus fĂŒr alle FĂ€lle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft. Sie schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen StandesĂ€mter bei offensichtlichen MissbrauchsfĂ€llen tĂ€tig werden können. Vorgesehen sind konkrete PrĂŒfmechanismen, standardisierte Vorlage- oder Clearingverfahren sowie klare rechtliche Leitplanken fĂŒr Behörden.

«PrĂŒfbar sollen allein objektive und dokumentierbare UmstĂ€nde sein, die auf eine zweckwidrige oder missbrĂ€uchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten», betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Missbrauchsfall gefĂ€hrde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die GeschlechtsidentitĂ€t zu verwirklichen, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.

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