Sozialverband, Beibehaltung

Sozialverband fĂŒr Beibehaltung des SolidaritĂ€tszuschlags

26.03.2025 - 14:40:48

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur RechtskonformitĂ€t des SolidaritĂ€tszuschlags spricht sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) fĂŒr den Erhalt der Abgabe aus.

"Es ist gut, dass der SolidaritĂ€tszuschlag weiterhin erhoben werden darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen mehr", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Engelmeier verwies auf die Möglichkeit fĂŒr Bund und LĂ€nder, mehr Schulden aufzunehmen. "Gerade in Zeiten steigender Staatsverschuldung ist eine verlĂ€ssliche Einnahmebasis unerlĂ€sslich - fĂŒr stabile und sozial ausgewogene Staatsfinanzen. Das stĂ€rkt nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche StabilitĂ€t unseres Landes", so Engelmeier weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch geurteilt, dass der SolidaritĂ€tszuschlag weiter erhoben werden darf.

Ihn zahlen Besserverdiener und auch Unternehmen. Auch auf KapitalertrĂ€ge muss der Zuschlag abgefĂŒhrt werden. Ob Union und SPD in einer möglichen neuen Bundesregierung an der Abgabe festhalten, ist offen. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm das Aus fĂŒr den Soli gefordert.

@ dts-nachrichtenagentur.de