Berlin-Wahl, Vergesellschaftung

Berlin-Wahl: CSU drängt nach Linken-Sieg auf Enteignungsverbot

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin dringt die CSU auf ein rasches Bundesgesetz, das Enteignungen großer privater Wohnungsunternehmen untersagt. Parteigeneralsekretär Martin Huber warnt vor hohen Kosten und einem Schaden für Investitionen im Wohnungsbau.

Linken-Wahlsieg: CSU für rasches Verbot von Immobilien-Enteignungen
Linken-Wahlparty am 20.09.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin fordert die CSU, geplante Enteignungen großer privater Wohnungsunternehmen bundesweit schnell zu unterbinden. Die Partei dringt auf eine zügige Umsetzung des im Koalitionsausschuss von Union und SPD vereinbarten Vorgehens gegen eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.

CSU attackiert Berliner Linken-Pläne

CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete die Enteignungspläne der Linken als gefährlich für den Wohnungsmarkt. Diese Pläne trieben den Markt „in den Ruin“ und seien mit „horrenden Kosten“ verbunden, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zudem lasse ein solches Vorgehen keine einzige neue Wohnung entstehen und gefährde „nötige private Investitionen“.

Huber sprach von einem „sozialistischen Himmelfahrtskommando“ und verlangte, den bereits gefassten Beschluss des Koalitionsausschusses, Enteignungen von Immobilien per Bundesgesetz zu verbieten, nun „schnellstmöglich“ umzusetzen.

Linke will Vergesellschaftungspläne fortführen

Die Berliner Linke hatte unmittelbar nach ihrem Wahlsieg angekündigt, an ihren Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festzuhalten. Spitzenkandidatin Elif Eralp erklärte, für sie sei klar, dass in einer künftigen Landesregierung „auch vergesellschaftet werden muss“.

Damit knüpft die Partei an die Debatte um die Überführung großer privater Wohnungsbestände in Gemeineigentum an, die in Berlin seit dem Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen anhält.

Auftrag an Bundesregierung ohne Zeitplan

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD im Bund hatte Anfang Juli beschlossen, der Bundesregierung einen Auftrag zu erteilen, die rechtlichen Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen Vergesellschaftungen auf Landesebene zu prüfen. Ziel ist es, entsprechende Regelungen per Bundesgesetz umzusetzen und Enteignungen von Immobilien zu untersagen.

Die Bundesregierung hat bislang jedoch keinen konkreten Zeitplan für einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Nach eigenen Angaben laufen dazu weiterhin interne Gespräche innerhalb der Regierung, während die politische Auseinandersetzung um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen an Schärfe gewinnt.

Der Vorstoß der CSU fällt in eine Phase, in der die bundespolitische Debatte über die Vergesellschaftung von Wohnungen erneut an Schärfe gewinnt. Hintergrund sind der Wahlsieg der Linken in Berlin und ihre klare Ankündigung, die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne voranzutreiben. Dabei beruft sich die Partei auf den Volksentscheid von 2021, bei dem eine Mehrheit der Abstimmenden für die Vergesellschaftung votierte.

Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen

Auf Bundesebene haben sich CDU/CSU und SPD bereits im Sommer darauf verständigt, ein Gesetz zu schaffen, das Vergesellschaftungen großer privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene verhindern soll. Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach dem Berliner Wahlausgang angekündigt, ein entsprechendes Gesetz zügig voranzutreiben und damit klarzustellen, dass Enteignungen privaten Eigentums in Deutschland nicht zulässig sein sollen. Die Bundesregierung arbeitet demnach an ersten Entwürfen, ein konkreter Zeitplan ist aber bislang nicht öffentlich.

Juristische und politische Konfliktlinien

Verfassungsrechtlich ist die Lage komplex: Artikel 15 des Grundgesetzes sieht eine Vergesellschaftung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ grundsätzlich vor, wenn eine Entschädigung erfolgt. Fachjuristen diskutieren, ob der Bund mit einem einfachen Gesetz Vergesellschaftungen wirksam einschränken kann oder ob dafür eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Parallel dazu zeigt sich in Berlin ein politischer Konflikt: Während die Linke mit Elif Eralp die Vergesellschaftung als Kern ihres Programms betrachtet, lehnen insbesondere CDU und SPD dieses Instrument ab. Für Leserinnen und Leser ist damit klar, dass die Frage, ob und wie Wohnungen vergesellschaftet werden dürfen, in den kommenden Monaten zu einem zentralen Streitpunkt zwischen Bund und Ländern werden dürfte.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Nach Wahlsieg der Linken in Berlin - Bundeskanzler Merz kündigt schnelles Gesetz gegen Enteignungen an“ (21.09.2026)

Der Beitrag berichtet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Wahlsieg der Linken ein rasches Bundesgesetz gegen die Enteignung von Wohnraum ankündigt. Mit dem Gesetz solle klargestellt werden, dass Enteignungen privaten Eigentums nicht zulässig seien, erste Entwürfe lägen vor und das Kabinett solle relativ schnell entscheiden. Damit bestätigt der Artikel den Kurs der Unionsparteien, setzt aber den Schwerpunkt stärker auf die Rolle des Kanzlers als auf die CSU-Forderungen.

ZDFheute: „Merz: Gesetz gegen Enteignungen soll schnell kommen“ (21.09.2026)

ZDFheute beschreibt, wie Merz das Gesetzesvorhaben als klare Botschaft an internationale Investoren präsentiert: In Deutschland solle es keine Enteignungen von privatem Eigentum geben. Hervorgehoben wird die Verständigung von Union und SPD im Juli auf ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen großer privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene verhindern soll. Der Artikel bestätigt die Linie der Bundesregierung und ordnet sie in den wirtschaftspolitischen Kontext ein.

n-tv: „Linke steuert mit Enteignungsplan auf Konfrontationskurs“ (21.09.2026)

n-tv beleuchtet den Konflikt zwischen der Berliner Linken und dem Bund und zeigt, dass die Bundesregierung ein Verbot von Vergesellschaftungen plant, während die Linke an Enteignungsplänen festhält. Der Beitrag arbeitet juristische Unsicherheiten hervor, ob der Bund Vergesellschaftungen überhaupt verbieten kann, und verweist auf mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Im Vergleich zur CSU-Forderung legt der Artikel den Schwerpunkt stärker auf die verfassungsrechtlichen Fragezeichen und den absehbaren Konflikt zwischen Berlin und dem Bund.

Übergreifend bestätigen die Artikel den politischen Kurs von Union und SPD zu einem bundesweiten Enteignungsverbot, setzen aber unterschiedliche Akzente: Während einige Beiträge die Initiative der Bundesregierung und die Botschaft an Investoren betonen, fokussiert n-tv auf den drohenden Konflikt mit der Berliner Linken und die offenen verfassungsrechtlichen Fragen.

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