MilitÀr, Luftfahrt

Staatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine GG-Änderung

Veröffentlicht am: 04.10.2025 um 14:08 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

Nach EinschĂ€tzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist fĂŒr einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig.

Anti-Drohnen-Gewehr (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Anti-Drohnen-Gewehr (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis. "Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr auslĂ€ndischer MilitĂ€rflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen", sagte Wieland dem "Handelsblatt". Zu deren Abwehr wĂŒrden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. "Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekĂ€mpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden."

Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu Àndern.

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