Produktion/Absatz, Wettbewerb

Mietpreisbremse verlĂ€ngert- Ministerin droht mit Bußgeld

11.07.2025 - 13:14:25

(neu: ErgÀnzung Bundesrat im 4. Absatz, 1.

Satz.)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Mietpreisbremse fĂŒr Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlĂ€ngert. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition fand die notwendige Mehrheit im Bundesrat.

Bremse mit Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Regierung des Bundeslandes als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. So heißt die Durchschnittsmiete fĂŒr vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.

Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.

Die nun von Bundestag und Bundesrat gebilligte VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus, um Mieter vor ĂŒberhöhten Forderungen zu schĂŒtzen. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drĂ€ngenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.

Diese solle dann unter anderem VorschlĂ€ge fĂŒr eine Bußgeldregelung machen, die sich auf VerstĂ¶ĂŸe gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei so auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.

Mieter kann ĂŒberhöhte Miete zurĂŒckfordern

Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstĂ¶ĂŸt, die ĂŒberhöhte Miete von ihm zurĂŒckfordern kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befĂŒrchten", kritisiert Hubig. "Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend."

Wer Angst hat, widerspricht nicht

Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, "dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt". Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. "Wer Angst hat, sein Dach ĂŒber dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht." Deshalb mĂŒsse der Gesetzgeber hier tĂ€tig werden.

VorschlÀge sollen bis Ende 2026 vorliegen

Die Kommission zu Mietrechtsfragen soll ihre VorschlÀge spÀtestens bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Dem Gremium sollen Experten aus Justiz und Wissenschaft, von den VerbÀnden der Mieter und Vermieter sowie vom Deutschen StÀdtetag angehören.

Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prĂŒfen, wie man der Regelung zum Mietwucher "Biss verleihen kann", sagte Hubig.

Bisher gilt: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsĂ€tzlich oder leichtfertig fĂŒr die Vermietung von RĂ€umen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lĂ€sst oder annimmt." Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegt.

NRW-Bauministerin sieht andere Schwerpunkte

Die nordrhein-westfÀlische Bauministerin, Ina Scharrenbach (CDU), betont dagegen, die Expertengruppe habe nicht nur die Aufgabe, sich mit MietrechtsverschÀrfungen zu beschÀftigen. Vielmehr gehe es insgesamt um eine Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften.

"Weil wir in weiten Teilen kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht haben, gibt es immer weniger BĂŒrger, die sich fĂŒr eine Vermietung entscheiden", mahnt die NRW-Ministerin. Damit Vermieten wieder attraktiver werde, solle etwa steuerlich belohnt werden, wer gĂŒnstig vermiete.

Handlungsbedarf bei KurzzeitmietvertrÀgen?

Bundesjustizministerin Hubig hat bereits angekĂŒndigt, sie wolle nach der VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln fĂŒr IndexmietvertrĂ€ge, KurzzeitmietvertrĂ€ge und möbliertes Wohnen Ă€ndern. "Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell ĂŒberlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen", sagt Hubig. KurzzeitmietvertrĂ€ge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben.

Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können

Und noch ein Vorhaben, das Vermieter betrifft, treibt Hubig um. Die SPD-Politikerin will Frauen, die von hÀuslicher Gewalt betroffen sind, helfen, damit diese leichter aus einer gemeinsam mit dem TÀter angemieteten Wohnung ausziehen können. Bisher ist es in solchen FÀllen oft nur schwer möglich, sich ohne Mitwirkung des gewalttÀtigen Partners aus dem Mietvertrag zu lösen.

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