November 2026: Bahn macht Familienticket zum Dauerangebot
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSTermine für Bahn und Verbraucherschutz
- Die Deutsche Bahn verkauft das Familienticket seit dem 26. Oktober und macht es ab 1. November zum Dauerangebot.
- Die strengeren Regeln für Minikredite und Ratenkäufe gelten ab dem 20. November auch bis 200 Euro und bei zinsfreien Zahlungsaufschüben.
- Die Weihnachtsmärkte in Aachen und München öffnen am 20. November, Nürnberg folgt am 27. November.
November bringt neue Regeln und wichtige Fristen
Im November treten neue Vorgaben für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern sowie für Minikredite und Ratenkäufe in Kraft. Zugleich wird das Familienticket der Deutschen Bahn dauerhaft angeboten, und für Versicherte, Steuerzahler und Besucher von Weihnachtsmärkten gelten wichtige Termine.
Bei Importen aus Drittländern fällt ab November eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro für in die EU eingeführte Produkte an. Händler und Importeure müssen die Gebühr entrichten; höhere Preise für Verbraucher sind möglich.
Frist für die Kfz-Versicherung
Wer seine Autoversicherung wechseln will, muss bei vielen Verträgen den 30. November beachten. Die Kündigung muss an diesem Tag beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, sofern das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet.
Vor einem Wechsel sollten Versicherte ihre Vertragsbedingungen prüfen und Tarife vergleichen. Bei Verträgen mit einem abweichenden Versicherungsjahr gelten andere Fristen.
Familienticket wird dauerhaft angeboten
Die Deutsche Bahn bietet Familien ab dem 1. November dauerhaft ein Pauschalticket an. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen im ICE hin- und zurückfahren; eine Sitzplatzreservierung ist eingeschlossen.
Der Verkauf startete bereits am 26. Oktober. Ursprünglich war das Angebot auf die Sommerferien begrenzt, wegen der hohen Nachfrage nimmt die Bahn es nun dauerhaft in ihr Sortiment auf.
Strengere Regeln für kleine Kredite
Ab dem 20. November müssen Anbieter bei Kurz- und Kleinkrediten bis 200 Euro sowie bei zinsfreien Zahlungsaufschüben genauer prüfen, ob Kunden die Rückzahlung leisten können. Die Regeln betreffen auch Angebote nach dem Prinzip „Buy now, pay later“.
Die Vorgaben sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Der bislang unkomplizierte Abschluss kleiner Finanzierungen wird dadurch aufwendiger.
Steueranträge und Weihnachtsmärkte
Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende Jahr können noch bis zum 30. November beim Finanzamt gestellt werden. Die Antragsfrist für 2027 beginnt am 1. November.
Die ersten großen Weihnachtsmärkte öffnen am 20. November in Aachen und München. Frankfurt und der Berliner Gendarmenmarkt folgen am 23. November, Dresden am 25. November und Nürnberg am 27. November.
Der November bündelt mehrere Änderungen, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen: Onlinehandel, Reisen, Finanzierung, Steuern und Versicherungen. Für Verbraucher entscheidend ist, dass die Fristen und Starttermine nicht am Monatsanfang liegen, sondern über den gesamten Monat verteilt sind.
Besonders weitreichend sind die neuen Vorgaben für kleine Finanzierungen. Anbieter von Minikrediten, Ratenkäufen und bestimmten „Buy now, pay later“-Modellen müssen vor Vertragsabschluss stärker prüfen, ob Kunden die Rückzahlung leisten können. Damit wird ein bisher oft niedrigschwelliger Abschluss mit wenigen Klicks stärker an klassische Verbraucherkreditregeln angenähert.
Mehr Kosten und mehr Prüfung
Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten kommt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr hinzu. Sie richtet sich zunächst an Händler und Importeure, kann aber über höhere Preise bei den Käufern ankommen. Für Haushalte bedeutet das: Der Endpreis günstiger Einzelbestellungen aus Drittstaaten kann sich verändern, auch wenn die Gebühr nicht direkt beim Verbraucher erhoben wird.
Das Bahn-Familienticket setzt zugleich einen anderen Akzent. Die Deutsche Bahn reagiert mit dem dauerhaften Pauschalangebot auf die hohe Nachfrage während der Sommerferien. Für Familien entsteht damit eine klar kalkulierbare Option für eine Hin- und Rückfahrt im ICE.
Fristen im Monatsverlauf
Praktisch relevant bleiben außerdem der 20. November für Kreditprüfungen, der 30. November für viele Kfz-Kündigungen und Steueranträge sowie die unterschiedlichen Eröffnungstermine der Weihnachtsmärkte. Wer die Vorteile nutzen oder Fristversäumnisse vermeiden will, sollte die jeweiligen Bedingungen des Vertrags beziehungsweise des Finanzamts beachten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Das ändert sich im November“ (28.10.2026)
Der Beitrag bestätige die dauerhafte Einführung des Familientickets für 99,99 Euro, die strengeren Prüfungen bei kleinen Krediten und die Kfz-Versicherungsfrist. Zusätzlich ordne er Feiertage, den durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Euro 7 ein.
FOCUS online: „Änderungen ab November 2026: Black Week, Lohnsteuer, Kfz-Versicherung und Krankenversicherung“ (28.10.2026)
Der Artikel habe den Schwerpunkt auf Steuer- und Versicherungsterminen gelegt und die strengeren Regeln für Kleinkredite erläutert. Anders als die dpa-Meldung behandle er zusätzlich Euro 7 und Änderungen beim Krankenkassen-Zusatzbeitrag.
Übereinstimmung bestehe bei den zentralen Terminen für Kreditregeln, Bahnangebot und Kfz-Versicherung. Unterschiede ergäben sich vor allem aus den zusätzlichen Novemberthemen, die jeweils hervorgehoben würden.
