AfD-Verbotsdebatte, Mona Neubaur

NRW-VizeministerprÀsidentin Neubaur fordert Bund-LÀnder-Runde zu möglichem AfD-Verbot

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 11:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

NRW-VizeministerprĂ€sidentin Mona Neubaur dringt auf eine schnelle Bund-LĂ€nder-Runde, um die Voraussetzungen fĂŒr ein mögliches AfD-Verbotsverfahren zu prĂŒfen. Sie sieht in der Partei eine Gefahr fĂŒr die offene Gesellschaft und die innere Sicherheit Deutschlands.

NRW-VizeministerprĂ€sidentin will Bund-LĂ€nder-Runde fĂŒr AfD-Verbot
Mona Neubaur (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Nordrhein-Westfalens stellvertretende MinisterprĂ€sidentin Mona Neubaur drĂ€ngt auf die zĂŒgige Einsetzung einer Bund-LĂ€nder-Runde zum möglichen Verbot der AfD. Die GrĂŒnen-Politikerin fordert, dass vorhandene Erkenntnisse von Bund und LĂ€ndern gebĂŒndelt und systematisch ausgewertet werden.

Neubaur warnt vor Gefahr fĂŒr offene Gesellschaft

„Beim Umgang mit der AfD darf es jetzt keinen politischen Stillstand geben“, sagte Neubaur der Frankfurter Rundschau. Die AfD sei aus ihrer Sicht nicht nur eine Partei mit völkischen und demokratiefeindlichen Positionen. Ihre NĂ€he zu imperialistischen und autoritĂ€r-aggressiven Regimen wie in Russland, Angriffe auf Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie eine Verachtung des Rechtsstaats machten sie zu einer ernsthaften Gefahr fĂŒr die offene Gesellschaft und die innere wie Ă€ußere Sicherheit Deutschlands, so Neubaur.

Forderung nach Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe

Nach EinschĂ€tzung der NRW-VizeministerprĂ€sidentin liegen die notwendigen Erkenntnisse bei Bund und LĂ€ndern bereits vor. Diese mĂŒssten jedoch endlich zusammengefĂŒhrt und ausgewertet werden. Als verantwortlich fĂŒr diesen Prozess sieht sie den Bundesinnenminister, der ihrer Ansicht nach eine Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe einsetzen solle.

Gemeinsam mit dem Justizministerium solle die Arbeitsgruppe prĂŒfen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD gegeben seien. Neubaur fordert, die Bundesregierung dĂŒrfe diese Frage nicht lĂ€nger hinauszögern und betont: Der Ball liege nun beim Innenminister, der die Initiative ergreifen mĂŒsse.

Debatte vor Landtagswahl neu entfacht

Die Diskussion ĂŒber ein mögliches AfD-Verbot war kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erneut hochgekocht. Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-WĂŒrttembergs MinisterprĂ€sident Cem Özdemir hatten mit einem gemeinsamen Gastbeitrag die Debatte ĂŒber ein Verbotsverfahren neu angestoßen.

Neubaur knĂŒpft mit ihrem Vorstoß an diese Debatte an und fordert, dass die politische und rechtliche Bewertung nun in einem koordinierten Bund-LĂ€nder-Prozess vorangetrieben wird.

Die Forderung von Mona Neubaur nach einer Bund-LĂ€nder-Runde fĂŒr ein mögliches AfD-Verbotsverfahren reiht sich in eine seit Monaten intensiv gefĂŒhrte Debatte ĂŒber den Umgang mit der Partei ein. Hintergrund sind wiederkehrende Berichte ĂŒber extremistische Positionen, Kontakte in autoritĂ€re Staaten sowie Einstufungen durch Verfassungsschutzbehörden in mehreren BundeslĂ€ndern. Neubaur greift diese Sorgen auf und betont die vermeintlichen Gefahren fĂŒr Rechtsstaat, Wissenschaftsfreiheit und innere Sicherheit.

Rechtlicher Rahmen und politische Dimension

Ein Parteiverbot ist in Deutschland verfassungsrechtlich an besonders hohe HĂŒrden geknĂŒpft. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes entscheidet das Bundesverfassungsgericht ĂŒber ein Verbot, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen. FrĂŒhere Verfahren, etwa gegen die NPD, zeigen, dass die Beweisanforderungen enorm sind und der Staat sein Vorgehen sehr sorgfĂ€ltig begrĂŒnden muss. Neubaur fordert vor diesem Hintergrund keine unmittelbare Klage, sondern zunĂ€chst eine strukturierte gemeinsame Bewertung der vorhandenen Erkenntnisse durch Bund und LĂ€nder.

Bedeutung fĂŒr Bund-LĂ€nder-Beziehungen und Wahlkampf

Die von ihr verlangte Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe wĂŒrde die föderale Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit stĂ€rken und könnte klĂ€ren, ob die bisherigen Beobachtungen der Sicherheitsbehörden fĂŒr ein Verbotsverfahren ausreichen. Zugleich fĂ€llt die Wortmeldung in eine Phase zugespitzter innenpolitischer Auseinandersetzungen, in der Äußerungen zur AfD hĂ€ufig auch wahlkampfstrategische Bedeutung haben. Der Hinweis auf den „Ball“ bei Innenminister Dobrindt zielt erkennbar darauf, die Bundesregierung öffentlich unter Handlungsdruck zu setzen, ohne die verfassungsrechtliche Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts infrage zu stellen.

Ausblick

Ob es tatsĂ€chlich zu einer Bund-LĂ€nder-Runde und in der Folge zu einem Verbotsantrag kommt, hĂ€ngt von der politischen Mehrheitslage und der EinschĂ€tzung der Sicherheitsbehörden ab. Sicher ist, dass die Diskussion um einen möglichen Kurswechsel beim Umgang mit der AfD die Auseinandersetzung ĂŒber Demokratie, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter prĂ€gen wird.

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