VerbÀnde, Familie

Kinder sind keine Haushaltsposition / Unterhaltsvorschuss: Niedrige RĂŒckholquote ist kein Vollzugsproblem sondern ein Systemproblem

23.04.2026 - 08:00:00 | presseportal.de

NĂŒrnberg - Die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss greifen aus Sicht des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) zu kurz. Die aktuelle Debatte konzentriert sich einseitig auf die sogenannte RĂŒckholquote - und verkennt damit die tatsĂ€chlichen Ursachen steigender Ausgaben. Der ISUV warnt davor, Kinder zum Sparposten zu machen, und fordert stattdessen eine ehrliche Auseinandersetzung mit den strukturellen Problemen des Unterhaltsrechts.

Kinder sind keine Haushaltsposition / Unterhaltsvorschuss: Niedrige RĂŒckholquote ist kein Vollzugsproblem sondern ein Systemproblem - Foto: presseportal.de
Kinder sind keine Haushaltsposition / Unterhaltsvorschuss: Niedrige RĂŒckholquote ist kein Vollzugsproblem sondern ein Systemproblem - Foto: presseportal.de

Die Ausgaben fĂŒr den Unterhaltsvorschuss haben sich zwischen 2016 und 2024 von 0,86 auf 3,24 Milliarden Euro nahezu vervierfacht. Die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat sich im gleichen Zeitraum verdoppelt. Gleichzeitig holt der Staat von den Unterhaltspflichtigen seit Jahren nur zwischen 15 und 20 Prozent der ausgelegten BetrĂ€ge zurĂŒck. Diese Zahl dient nun als Argument fĂŒr LeistungseinschrĂ€nkungen - zu Unrecht, wie der ISUV betont.

Richtige Zahl, falsche Schlussfolgerung

"Die niedrige RĂŒckholquote wird hĂ€ufig als Beleg dafĂŒr gewertet, dass Unterhaltspflichtige nicht zahlen wollen oder der Staat nicht konsequent genug vollstreckt. Diese Sichtweise greift zu kurz und fĂŒhrt in die falsche Richtung", erklĂ€rt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV. TatsĂ€chlich scheitert der Regress in vielen FĂ€llen nicht am Willen, sondern an der wirtschaftlichen RealitĂ€t: Ein erheblicher Teil der Unterhaltspflichtigen verfĂŒgt nicht ĂŒber ausreichendes Einkommen, liegt unterhalb des Selbstbehalts oder befindet sich selbst in prekĂ€ren LebensverhĂ€ltnissen. Der Staat versucht in solchen FĂ€llen auf Einkommen zuzugreifen, das tatsĂ€chlich nicht vorhanden ist.

"Das ist kein Vollstreckungsproblem, sondern ein strukturelles Defizit", so Ulbrich. Sogenannte MangelfĂ€lle - Konstellationen, in denen schon der gesetzliche Mindestunterhalt nicht erwirtschaftet werden kann - sind lĂ€ngst nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Der Unterhaltsvorschuss ĂŒbernimmt damit zunehmend die Funktion einer Ersatzleistung fĂŒr ein System, das wirtschaftlich an seine Grenzen stĂ¶ĂŸt.

Die Ursachen liegen tiefer

Wer die RĂŒckholquote isoliert betrachtet, bekĂ€mpft Symptome. Die eigentlichen Ursachen liegen in den Rahmenbedingungen: in einer bis heute unzureichenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in einer fehlenden flĂ€chendeckenden Betreuungsinfrastruktur und in einem Unterhaltsrecht, das die tatsĂ€chlichen LebensrealitĂ€ten vieler Trennungsfamilien nicht mehr abbildet. Eltern, die ihre Kinder nach einer Trennung ĂŒberwiegend allein betreuen, können hĂ€ufig gar nicht in Vollzeit erwerbstĂ€tig sein - nicht aus mangelndem Willen, sondern weil verlĂ€ssliche Betreuung fehlt. Gleichzeitig geraten die barunterhaltspflichtigen Elternteile wirtschaftlich unter Druck, wenn sich Einkommen und Selbstbehalt nicht mehr decken.

Genau an dieser Stelle offenbart sich ein Widerspruch in der aktuellen Debatte: WĂ€hrend die Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe nach Sparpotentialen beim Unterhaltsvorschuss sucht, bleiben die Investitionen aus, die die LeistungsfĂ€higkeit beider Eltern ĂŒberhaupt erst ermöglichen wĂŒrden. Ohne den konsequenten Ausbau von Ganztagsschulen, KindergĂ€rten und verlĂ€sslichen Betreuungsangeboten lĂ€sst sich die wirtschaftliche EigenstĂ€ndigkeit getrennt lebender Eltern nicht herstellen - und damit auch keine höhere RĂŒckholquote. "Solange beide Elternteile nicht in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich eigenstĂ€ndig zu sein, wird sich an der RĂŒckholquote nichts Ă€ndern", betont Ulbrich. "Und solange das Familienrecht am Leitbild 'Einer betreut - einer zahlt' festhĂ€lt, werden wir den RealitĂ€ten moderner Trennungsfamilien nicht gerecht."

Beide betreuen, beide bezahlen

Der ISUV fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung: eine stĂ€rkere BerĂŒcksichtigung der tatsĂ€chlichen EinkommensverhĂ€ltnisse beider Eltern, einen konsequenten Ausbau von Betreuung und Erwerbsmöglichkeiten - etwa durch Investitionen in Ganztagsschulen und KindergĂ€rten - sowie die Abkehr von ĂŒberholten Leitbildern im Unterhaltsrecht. Stattdessen mĂŒsse das Prinzip gelten: Beide betreuen, beide bezahlen. Nur so lasse sich erreichen, dass Unterhalt realistisch erwirtschaftet und gerecht verteilt werden kann - und dass Kinder nicht zur RechengrĂ¶ĂŸe staatlicher SparbemĂŒhungen werden.

"Kinder sind keine Haushaltsposition", fasst Ulbrich zusammen. "Wir brauchen kein schĂ€rferes Inkasso, sondern ein gerechteres und realitĂ€tsnĂ€heres System. Die Diskussion um die RĂŒckholquote darf nicht davon ablenken, dass das eigentliche Problem im Unterhaltsrecht selbst liegt."

Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht - ISUV e.V.

Der ISUV e.V. ist ein gemeinnĂŒtziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafĂŒr einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung ĂŒbernehmen. Wir stehen als Verband dafĂŒr, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswĂ€hlen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren LebensumstĂ€nden passt.

Seit unserer GrĂŒndung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafĂŒr engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit ĂŒber 5.000 Mitgliedern und 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

Pressekontakt:

ISUV e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende
presse@isuv.de
www.isuv.de

Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth
Registergericht: Amtsgericht NĂŒrnberg, Vereinsregister-Nr. 3569
Registriert im Lobbyregister unter R 003635

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V. ĂŒbermittelt durch news aktuell

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