Kommission: Nach Kölner Urteil Zuwachs bei Verfahren
15.03.2024 - 14:08:58Eine neu eingefĂŒhrte Widerspruchslösung und ein Urteil des Landgerichts Köln haben der UnabhĂ€ngigen Kommission fĂŒr Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz einen deutlichen Zuwachs bei den Verfahren gebracht.
Im vergangenen Jahr gab es 1289 neue EingĂ€nge, wie die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske, bei der Vorstellung des TĂ€tigkeitsberichtes in Bonn berichtete. Nur im ersten Jahr 2021 gab es mit 1578 mehr eingereichte VorgĂ€nge, darunter neue AntrĂ€ge auf EntschĂ€digungszahlungen oder WidersprĂŒche von Betroffenen sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. 2022 lag die Zahl mit 626 deutlich darunter.
Viele WidersprĂŒche
Seit dem 1. MĂ€rz 2023 können Betroffene gegen bereits entschiedene FĂ€lle ohne BegrĂŒndung Widerspruch einlegen. Und im Zusammenhang mit einem Urteil aus Köln, bei dem das Landgericht einem Betroffenen aus dem Erzbistum Köln erstmals 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte, wĂŒrden davon viele Betroffene auch Gebrauch machen, sagte die ehemalige Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Reske.
Mehrere Gerichte hatten in den vergangenen Jahren mit Entscheidungen zu höheren Schmerzensgeldzahlungen neue MaĂstĂ€be gesetzt. Reske verwies aber auch darauf, dass die UKA bereits im Februar 2021 erstmals ĂŒber 100.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen habe. Bei Entscheidungen ĂŒber 50.000 Euro mĂŒssen die Gremien in den betroffenen BistĂŒmern der Auszahlung als Anerkennung des Leids noch zustimmen.
Zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld seit 2021 gestiegen
«Wir mĂŒssen uns bewusstmachen: Die UAK ist ein lernendes System. Wir schauen auf die Entwicklung in der Rechtsprechung und setzen diese dann um. Das fĂŒhrt zur Gleichbehandlung aller Betroffenen», sagte der stellvertretende Vorsitzende der UKA und ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Ernst Hauck.
Nur die deutlich angestiegenen Durchschnittswerte als Bewertung zu nehmen, fĂŒhre zu Verzerrungen, so Hauck. Bundesweit gab es im vergangenen Jahr vier FĂ€lle mit vergleichbar hohen Summen wie bei dem Kölner Urteil. So ist die zugebilligte Gesamtsumme an Schmerzensgeld seit 2021 von ursprĂŒnglich 50,9 Millionen Euro durch die geĂ€nderte Bewertung auf 56,9 Millionen Euro gestiegen.
«Nicht jeder, der Widerspruch eingelegt hat, bekommt auch mehr», sagte die Vorsitzende. Eine pauschale Erhöhung sei deshalb nicht sinnvoll. «Wir reden ja hier ĂŒber Individualentscheidungen», sagte ihr Stellvertreter bei der Vorstellung. 2023 hat die Kommission in 47 Sitzungen 762 Einzelentscheidungen ĂŒber die Anerkennung von insgesamt 16,1 Millionen Euro beschlossen.


